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Experten-Disput zu Optionsregelung

30.06.2014
2023-08-30T12:26:16.7200Z
2 Min

INNERES II

Der Regierungsplan zur Neuregelung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht ist vergangene Woche bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses auf ein gemischtes Echo gestoßen. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312) lag den Experten je ein Gesetzentwurf der Links- (18/1092) und der Grünen-Fraktion (18/185(neu)) zur Aufhebung der Optionspflicht sowie einen Linken-Antrag "für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht" (18/286) vor. Laut Regierungsvorlage sollen "in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern" künftig nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Nach der geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Dem Gesetzentwurf zufolge ist hierzulande aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres "acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt".

Der Leiter der Stuttgarter Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde, Andreas Deuschle, verwies in der Anhörung darauf, dass sich nach der derzeitigen Rechtslage die Zahl der Optionspflichtigen ab 2018 gegenüber den jetzigen Zahlen verzehnfachen werde. Vor diesem Hintergrund stelle der Regierungsentwurf "eine wesentliche Verbesserung" dar. Martin Jungnickel vom Regierungspräsidium Darmstadt ergänzte, die darin vorgesehene Regelung bedeute für die Verwaltung eine große Entlastung.

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çinar, sprach sich dafür aus, das Optionsmodell zu streichen. Für die Ablehnung der Mehrstaatigkeit sehe er keine zeitgemäßen Argumente.

Der Heidelberger Professor Bernd Grzeszick sagte demgegenüber, Mehrstaatigkeit könne zu Komplikationen "rechtlicher, tatsächlicher und politischer Art" führen. Der Bonner Professor Christian Hillgruber warnte, bei einer doppelte Staatsangehörigkeit seien Loyalitätskonflikte nicht gänzlich auszuschließen.

Professorin Astrid Wallrabenstein von der Goethe-Universität Frankfurt am Main kritisierte "die Regelung, die den Aufenthalt im Inland (...) verlangt", als "unionsrechtswidrig".