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Bedenken gegen KSK-Gesetz

30.06.2014
2023-08-30T12:26:16.7200Z
1 Min

KULTUR

Der Bundesrat begrüßt prinzipiell den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK). Zugleich äußert die Länderkammer jedoch Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesrates (18/1770) hervor. Das Gesetze soll in dieser Woche durch den Bundestag verabschiedet werden.

Konkret bezweifelt der Bundesrat, dass die Prüfung der Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Abgabenpflicht durch die Deutsche Rentenversicherung im regelmäßigen Abstand von vier Jahren in der vorgesehenen Weise praktikabel ist. So sehe der Gesetzentwurf keine Erstattung der zusätzlichen Kosten von jährlich 12,3 Millionen Euro für die Rentenversicherung vor. Wegen der "gesamtgesellschaftlichen Bedeutung" der Künstlersozialversicherung dürfe deren Finanzierung nicht auf Kosten der Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung gehen.

Die Länderkammer hält zudem die geplante Geringfügigkeitsgrenze für kleine Unternehmen von jährlich 450 Euro bezüglich ihrer Abgabenpflicht für zu gering, um sie wirksam zu entlasten. Ebenso bezweifelt der, dass eine Stabilisierung des Abgabensatzes allein durch eine Ausweitung der Überprüfung der abgabenpflichtigen Unternehmen zu gewährleisten ist. Die Länderkammer bittet deshalb die Regierung zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu einem langfristigen Ausgleich zwischen den Einnahmen und Ausgaben der KSK führen können.