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Gastkommentare
Sven Siebert
Exekutive Rechte

Contra

Wäre es nicht schöner, transparenter und vor allem demokratischer, wenn der Bundestag über jeden Waffenexport entscheiden würde? Wäre es richtig gewesen, wenn der Bundestag und nicht die Bundesregierung über die militärische Ausrüstungshilfe für die Kurden im Irak befunden hätte? Nein. Weder fehlt der Regierung die Legitimation, noch umgeht sie die Mitwirkungsrechte des Parlaments.

Der Bundestag verabschiedet Gesetze, er stellt den Haushalt auf, er allein entscheidet über die Einschränkung von Grundrechten. Im Übrigen überträgt er der Regierung exekutive Rechte. Und das ist richtig so. Die Bundeskanzlerin muss eben nicht in allen Einzelfragen den Bundestag befassen. Der Innenminister kann die Bundespolizei auch ohne Sondermandat nach Gorleben schicken. Die Regierung kann und muss entscheiden. Sie hat Kompetenzen übertragen bekommen, die sie überhaupt erst handlungsfähig machen. Umgekehrt kann sie nicht nach Belieben heikle Entscheidungen ans Parlament delegieren.

Die Beteiligung bewaffneter Streitkräfte an Auslandseinsätzen ist eine Ausnahme von diesem Prinzip. Hier gilt der Parlamentsvorbehalt. Es geht um Soldaten, bewaffnete Menschen in Uniform. Es geht nicht nur um den Einsatz deutscher Waffen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Genau hier verläuft die Grenze zwischen exekutivem Regierungshandeln und Parlamentsvorbehalt.

D em Bundestag ist dadurch nicht das Recht genommen, die Entscheidung zu debattieren. Er hat das im Fall der Waffen für Kurdistan auch intensiv getan. Und wenn das Parlament oder eine Koalitionsfraktion zu dem Schluss kommt, dass die Regierung falsch gehandelt hat, stürzt die Kanzlerin. Oder sie muss sich eine neue Mehrheit suchen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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