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Verkehr II : EU-Mautdienst geplant

13.10.2014
2023-08-30T12:26:21.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (18/2656) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals beraten wurde. Mit diesem Änderungsgesetz soll die Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft sowie der Entscheidung 2009/750/EG der Kommission vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten, nach der ein europäisches elektronisches Mautsystem (Mautdienst) in der Europäischen Union eingeführt werden soll, umgesetzt werden.

Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze und Mautsysteme, schreibt die Regierung zur Begründung. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, müsse bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Der Mautdienst solle die Entrichtung von Mautgebühren auf Grundlage eines einzigen Vertrages mit einem Anbieter von mautdienstbezogenen Leistungen und mit nur einem Fahrzeuggerät in der Europäischen Union ermöglichen.