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Umwelt : Quote für Treibhausgas

13.10.2014
2023-08-30T12:26:21.7200Z
1 Min

Ab dem Jahr 2015 wird aus der bisherigen Biokraftstoffquote eine Treibhausgasquote. Deutsche Mineralölhersteller müssen dann nachweisen, dass sie durch die Beimischung von Biosprit eine bestimmte Menge an Treibhausgasemissionen einsparen. Als die Umstellung 2009 beschlossen wurde, hatte der Gesetzgeber verbindliche Quoten festgelegt. Diese sollten nun angepasst werden. Am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine entsprechende Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/2442). Die Linksfraktion votierte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Die Treibhausgasquote wird nun in den Jahren 2015 und 2016 gegenüber der bisherigen Regelung von drei auf 3,5 Prozent leicht angehoben. Ab dem Jahr 2017 soll sie von 4,5 auf vier Prozent und ab dem Jahr 2020 von sieben auf sechs Prozent abgesenkt werden.

Ralph Lenkert (Die Linke) kritsierte, das Gesetz „zementiere Hunger in der Dritten Welt“. Es fehle ein Konzept, wie künftig verhindert werden könne, dass Palmölplantagen für den Biosprit weiter Reis- und Kartoffelfelder verdrängen. Nach Ansicht von Peter Meiwald (Bündnis 90/Die Grünen) „springt das Gesetz zu kurz“. Es müssten auch indirekte Effekte, von der Landvertreibung bis hin zum Anbau von Reis auf ehemaligen Waldflächen, in die Treibhausgasbilanzierung einbezogen werden.

Karsten Möhring (CDU) betonte dagegen, das Gesetz fördere Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz im Verkehrssektor. Nach der zweiten Erhöhungsstufe sei zudem eine Überprüfung vorgesehen, um nachsteuern zu können. Ulli Nissen (SPD) erklärte, wichtig sei die stärkere Nutzung von Biokraftstoffen der zweiten Generation. Diese werden aus Abfall- und Reststoffen wie Stroh oder Speisefett produziert.