Piwik Webtracking Image

Sport : Auch Eigendoping soll strafbar sein

10.11.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
1 Min

Die Forderung nach einem Anti-Doping-Gesetz ist ein sportpolitischer Dauerbrenner. In der vergangenen Woche war es die Linksfraktion, die einen entsprechenden Antrag (18/2308) eingebracht hat, der an den Sportausschuss überwiesen wurde. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz zu erlassen, in dem auch die Strafbarkeit von Eigendoping geregelt ist – anders, als dies bislang im Arzneimittelgesetz der Fall ist, wo nur der Handel mit Dopingmitteln unter Strafe steht. Gelten solle dies für Sportler, die „im Zusammenhang mit ihrer sportlichen Betätigung als Person mit öffentlichen Mitteln gefördert oder im öffentlichen Dienst beschäftigt werden“. Ebenso für jene, „die Mitglied einer Nationalmannschaft oder eines entsprechenden Kaders sind“ oder die durch ihre sportliche Tätigkeit „regelmäßig Einnahmen erzielen, die einen wesentlichen Bestandteil am Gesamteinkommen ausmachen“.

Die Strafbarkeit soll gegeben sein, wenn Doping mit dem Ziel erfolge, „sich einen unlauteren Vorteil im sportlichen Wettbewerb zu verschaffen“. Entsprechendes solle auch für das Eigendoping im Trainingszeitraum gelten, „sofern dies geeignet ist, sich einen unerlaubten Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen“.

Die Linksfraktion setzt sich zugleich für Ausnahmen ein. So soll die Einnahme von Dopingmitteln nicht rechtswidrig sein, „wenn sie nachweisbar medizinisch indiziert ist, was durch zwei voneinander unabhängige Ärzte bestätigt werden muss“. Was das Strafmaß angeht, so plädiert die Fraktion vorrangig für Geldstrafen. „Freiheitsstrafen sollen nur für besonders schwere Fälle vorgesehen werden“, heißt es in dem Antrag.