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Julian Burgert
Kurz Notiert

Haager Übereinkommen über Gerichtsorte ratifiziert

Der Bundestag hat das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen ratifiziert. Vergangene Woche stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2846, 18/3068), die Fraktion Die Linke enthielt sich. Das Übereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit für Sachverhalte, bei denen eine ausschließliche Gerichtsstandortvereinbarung getroffen wurde. Nach dem Übereinkommen hat das vereinbarte Gericht die Rechtssache zu verhandeln, während die Gerichte aller anderen Vertragsstaaten sich für nicht zuständig erklären müssen. Die Vertragsstaaten haben danach die Entscheidungen des Gerichts anzuerkennen und zu vollstrecken.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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