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FREIZÜGIGKEIT : Grenzen der EU-Staaten schließen sich ein wenig

Bundestag stimmt für Sanktionen im Falle von Betrug und Rechtsmissbrauch. Opposition kritisiert Gesetz als Schikane für Osteuropäer

10.11.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
2 Min

Das Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger wird verschärft. Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU (18/2581, 18/3004) angenommen. Enthalten sind darin befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug. Auch wird die Beschaffung von Aufenthaltsbescheinigungen durch unrichtige oder unvollständige Angaben unter Strafe gestellt und das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche auf sechs Monate befristet. Zudem wird der Bund die Kommunen „wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben“, um 25 Millionen Euro entlasten.

Die Opposition lehnte den Entwurf ab. Die Neuregelung sei überflüssig und reine Schikane, sagte Ulla Jelpke (Die Linke). Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Koalition vor, mit den Wiedereinreisesperren gegen europäisches Recht zu verstoßen. Dem widersprach Andrea Lindholz (CSU). Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie erlaube sehr wohl derartige Regelungen. Man müsse gegen Missbrauch vorgehen, um die Akzeptanz des Freizügigkeitsrechts in der Bevölkerung zu sicher, betonte Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Für die SPD machte Lars Castellucci deutlich, dass Zuwanderung „gesteuert und gestaltet“ werden müsse.

Das Gesetz sei ein Ergebnis der von der CSU befeuerten Kampagne „Wer betrügt, der fliegt“, sagte hingegen Ulla Jelpke. Die Kampagne habe darauf abgezielt, Menschen aus Bulgarien und Rumänien, insbesondere Roma, auszugrenzen. Tatsächlich gebe es bis heute keinen Beleg dafür, „dass es diesen Missbrauch ernsthaft gibt“. Vielmehr gebe es 400.000 Bulgaren und Rumänen, die in Deutschland arbeiten und ihre Steuern zahlen würden, aber nur 91 Verdachtsfälle auf Sozialbetrug. „Mit dem Gesetz schießen sie mit Kanonen auf Spatzen“, urteilte die Linken-Abgeordnete.

Es sei gut, dass die Kommunen Unterstützung durch den Bund erhielten, sagte dagegen Lars Castellucci. Der SPD-Abgeordnete betonte, dass Deutschland Zuwanderung brauche und davon profitiere. Diese Zuwanderung müsse jedoch gesteuert und gestaltet werden, „auch mit Befristungen und Einreisesperren“. Castellucci verwies darauf, dass die Regelungen nach zwei Jahren überprüft würden.

„Wo Sozialbetrug stattfindet, müssen wir ihn bekämpfen“, sagte Volker Beck. Daher stimme er auch vollständig der Regelung zu, mit einer Steueridentifikationsnummer gegen das doppelte Beziehen von Kindergeld vorzugehen. „Mit der EU-Freizügigkeit hat das aber überhaupt nichts zu tun“, betonte der Grünen-Parlamentarier. Der dem Gesetz zugrundeliegende Staatssekretärsbericht weise keinen einzigen Fall von doppeltem Kindergeldbezug bei Bulgaren und Rumänen nach. „Schüren Sie nicht Ängste in der Bevölkerung“, forderte Beck.

Die Unionsabgeordnete Andrea Lindholz machte deutlich, dass die Freizügigkeitsrichtlinie der Europäischen Union die in dem Gesetz getroffenen Regelungen erlaube. „Unsere Regelungen sind europarechtskonform.“ Wolle man die Akzeptanz für die Freizügigkeit erhöhen, müssten noch weitere Schritte erfolgen, forderte sie. Dazu gehöre auch die Frage, „ob EU-Bürger in Deutschland für ihre im Ausland lebenden Kinder Kindergeld in voller Höhe wie in Deutschland bekommen sollen“.