Die Bundesregierung will die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages für den Bereich der Justiz auf Bundesebene umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/3007) vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts vereinfacht wird und dieser frühzeitiger in Verfahren eingebunden wird, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass seine Zuständigkeit in Betracht kommt. Zudem soll es bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsanwaltschaften verschiedener Länder zukünftig auch zu Sammelverfahren kommen können.
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