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Julian Burgert
Kurz Notiert

Europaweiter Schutz für Opfer von Gewalt

Die Bundesregierung will straf- und zivilrechtliche Schutzmaßnahmen aus anderen Ländern der Europäischen Union für Opfer von Gewalt auch in Deutschland anerkennen und vollstrecken lassen. Das schreibt sie in einem Gesetzentwurf (18/2955), der vergangene Woche erstmals auf der Tagesordnung des Plenums stand. Mit dem Entwurf will die Regierung die europäische Richtlinie 2011/99/EU über die europäische Schutzanordnung sowie die Verordnung Nummer 606/2013 zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen in nationales Recht umwandeln. Die beiden Rechtsakte sollen sich gegenseitig ergänzen und zusammen einen effektiven, europaweiten Rechtsschutz für Opfer von Gewalt gewährleisten.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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