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EUROPA-AUSSCHUSS : Von der zweiten in die erste Reihe

Vor 20 Jahren gegründet, hat das Gremium heute mehr Rechte denn je. Doch es gibt Reformbedarf

22.12.2014
2023-08-30T12:26:26.7200Z
2 Min

Als der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union am 19. Dezember 1994 erstmals tagte, standen vertraute Themen auf der Tagesordnung: Wachstum und Beschäftigung in der EU und die schwierige wirtschaftliche Lage in Mitgliedstaaten wie Frankreich und Spanien. Themen, über die zuvor auf einem EU-Gipfel beraten worden war und über die der damalige Außenminister Klaus Kinkel (FDP) dem frisch konstituierten Ausschuss nun berichtete. Zwei Jahrzehnte später konstatiert Gunther Krichbaum (CDU), der den Europaausschuss seit 2007 leitet: „Das ist alles nach wie vor aktuell. Als hätte sich nichts geändert.“

Die Themen sind vielleicht die gleichen geblieben, das „zarte Pflänzchen“ (Krichbaum), das der Ausschuss im Gründungsjahr war, ist seither jedoch kräftig gewachsen – vor allem im Hinblick auf seine Rechte. „Ich sehe weit und breit kein europäisches Parlament, das annähernd über ähnliche Kompetenzen in Europa-Angelegenheiten verfügt, wie der Bundestag“, betonte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in der vergangenen Woche anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Ausschusses.

Der Europaausschuss sei „ein Sonderling unter den Bundestagsausschüssen“, betonte ein SPD-Abgeordneter. Und tatsächlich: Er ist an kein Ministerium angebunden, genießt Verfassungsrang und kann parlamentsersetzende Beschlüsse fassen. Und er profitiert in seiner täglichen Arbeit von den umfassenden Informations- und Mitwirkungsrechten in EU-Fragen, die dem Bundestag mit dem Vertrag von Lissabon und einem wegweisenden Urteil des Bundesverfasssungsgerichts im Jahr 2009 zugestanden wurden. Fakt ist: Ohne Zustimmungsgesetz des Parlaments darf die Bundesregierung heute keine großen Schritte auf EU-Ebene mehr machen.

Alles gut also? Nicht ganz. Die Fraktionen sehen immer noch Baustellen. Das Gremium müsse selbstbewusster auftreten, fordern etwa SPD und Grüne, häufiger öffentlich tagen und die Zusammenarbeit mit den Europäischen Parlament vertiefen. Die Linksfraktion sieht noch Verbesserungsbedarf bei den erkämpften Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten. Seitens der Unionsfraktion hieß es, bei ressortübergreifenden Themen solle der Ausschuss öfter die Federführung innehaben. Vor allem aber müsse seine Rolle bei der Subsidiaritätsprüfung gestärkt werden. Bisher liegt die Hauptzuständigkeit hierfür bei den Fachausschüssen.

Die Subsidiaritätsprüfung von EU-Vorhaben sei ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die EU nur die Probleme löse, die sie tatsächlich besser lösen könne als die Mitgliedstaaten, betonte Krichbaum. Wie Lammert sprach er sich dafür aus, das Verfahren neu zu regeln und die Reihenfolge zu ändern: erst der Europaausschuss, dann die Fachausschüsse. Letztere nämlich bestünden auf einer Zuständigkeit, die sie nicht wahrnähmen, kritisierte Lammert. Der Bundestag nutze seine seine Rechte daher bisher unzureichend.