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Fünf fragen zum: : Sexualstrafrecht

22.12.2014
2023-08-30T12:26:26.7200Z
2 Min

Frau Winkelmeier-Becker, Sie sind rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion: In der Debatte zur Verschärfung des Sexualstrafrechts sagten Sie, der „Fall Edathy“ habe Schutzlücken aufgezeigt, die jetzt geschlossen würden. Welche waren das?

Es hat sich gezeigt, dass ein großer Markt für Kindernacktbilder existiert – auch für solche, die die Schwelle zur Kinderpornographie noch nicht überschreiten und deshalb bisher grundsätzlich straflos waren. Derartige Geschäfte akzeptieren wir nicht. Bildaufnahmen, die die Nacktheit von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben und die im Rahmen eines Tausches beziehungsweise gegen Entgelt hergestellt, angeboten oder verschafft werden, werden deshalb künftig strafbar sein.

Der Besitz von Kinderpornografie kann jetzt mit bis zu drei Jahren bestraft werden. Ist das aus Ihrer Sicht ausreichend?

Wir haben erreicht, dass die Strafandrohung um ein Jahr auf drei Jahre angehoben wird. Das ist ein erster Schritt. Wir hätten uns allerdings noch mehr vorstellen können. Denn es ist nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel ein Diebstahl mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, der Besitz von kinderpornographischen Schriften dagegen nunmehr mit bis zu drei Jahren.

Zukünftig wird das unbefugte Herstellen und Verbreiten von Nacktbildern strafbar sein. Werden dadurch private Aufnahmen, beispielsweise von Kindern durch ihre Eltern kriminalisiert?

Es werden nur Bilder erfasst, die für entgeltliche Verwendung hergestellt wurden. Solche Bilder und der Handel mit ihnen verletzt die Würde der Kinder. Mit dieser Abgrenzung wird zugleich sichergestellt, dass Familienfotos weiterhin möglich sein werden.

Sollte man nicht viel mehr eher die Prävention von Pädophilie stärker vorantreiben, anstatt die Strafen zu erhöhen? Was kann hier getan werden?

Das Strafrecht kann immer nur das letzte Mittel sein. Ein anderes wichtiges Mittel ist die Tätertherapie. Deshalb haben wir beispielsweise das Projekt „Kein Täter werden“ an der Berliner Charité ausgeweitet. Zur Prävention gehört aber auch, dass die Länder durch ausreichendes Personal dafür sorgen müssen, dass die Verfahren schnell geführt werden können. Wer effektiv gegen den Handel mit Kinderfotos im Internet vorgehen will, müsste außerdem die Speicherung von Verbindungsdaten im verfassungs- und europarechtlichen Rahmen unterstützen.

Kritik wurde besonders daran laut, dass künftig auch Bilder, die geeignet sind, dem Ansehen ein Person zu schaden, strafbar sein sollen. Wird dadurch die Pressefreiheit eingeschränkt?

Auf Initiative der Union hin ist klargestellt worden, dass Handlungen nicht strafbar sind, die in Wahrnehmung überwiegend berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst, Wissenschaft und Berichterstattung.