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RECHT : Teilung der Betriebsrente

22.12.2014
2023-08-30T12:26:26.7200Z
1 Min

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Paragrafen 17 des Versorgungsausgleichsgesetzes aufheben. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/3210) vorgelegt, der vergangene Woche erstmals im Bundestag debattiert wurde.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, Paragraf 17 erlaube es, dass bei Betriebsrenten im Scheidungsfall der ausgleichsberechtigte Ehepartner seinen Anteil als Kapitalbetrag ausbezahlt bekomme, anstatt ein Anspruchsberechtigter gegenüber dem Unternehmen zu werden. Das habe zur Folge, dass der ausgleichsberechtigte Ehepartner, meistens die Ehefrau, deutlich weniger Rente bekomme.

Katja Keul (Grüne) sagte, es gehe „um nichts Geringeres als um Gerechtigkeit, Altersvorsorge und viel Geld“. Eine Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes, des „Enfant terrible des Scheidungsrechts“, bringe im Kampf gegen Altersarmut von Frauen deutlich mehr als jede Mütterrente. Für Jörn Wunderlich (Linke) ist der Paragraf 17 des Gesetzes ein „Kotau vor der Wirtschaft“. Er müsse geändert werden.

Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte, man müsse zwischen den Interessen der Empfänger der Betriebsrente und den Versorgungsträgern abwägen. Eine Änderung würde für Letztere zu mehr Verpflichtungen führen und gefährde die betriebliche Altersvorsorge. Der SPD-Abgeordnete Dennis Rohde sagte, bei der Analyse des Problems stimme seine Fraktion den Grünen zwar zu, eine einfache Streichung des Paragrafen würde aber der Komplexität der Angelegenheit nicht gerecht.