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SOZIALGESETZBÜCHER : Vom Meldeverfahren zur »Pille danach«

Bundestag beschließt umfangreiches »Omnibusgesetz«

02.03.2015
2023-08-30T12:27:57.7200Z
3 Min

Gabriele Hiller-Ohm fing euphorisch an zu rechnen: 400 Millionen Meldevorgänge würden jährlich zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Bürgern, den Kranken-, Unfall-, oder Rentenkassen hin- und hergeschickt. „Stellen Sie sich mal vor, jede dieser Meldungen würde auch nur ein einziges DIN-A-4-Blatt umfassen. Es würde eine Papierschlange von 120.000 Kilometern entstehen, die man dreimal um die Erde wickeln könnte.“ Ein Zustand, der nicht nur aus Sicht der Sozialdemokratin untragbar ist. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/3699) vorgelegt, um die Meldeverfahren in der sozialen Sicherung zu vereinfachen und zu reduzieren. Dadurch sollen gerade kleinere Firmen von Bürokratie entlastet werden. Am vergangenen Donnerstag stimmte der Bundestag diesem Entwurf in geänderter Fassung (18/4114) mit breiter Mehrheit zu. Lediglich Die Linke enthielt sich.

Dickes Bündel  Dass es ein „besonderes Gesetz“ geworden ist, wie Hiller-Ohm betonte, liegt aber nicht nur daran, dass der Nachweis von Löhnen für die Unfallversicherung künftig per Mausklick erfolgen soll oder Kleinunternehmer künftig nur noch einmal wöchentlich statt wie bisher täglich einen Datenabgleich mit den Sozialversicherungen durchführen müssen. An den Gesetzentwurf wurden im Laufe der Beratungen noch so viele andere Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern „drangehängt“, dass es schließlich zu einem sogenannten Omnibusgesetz mutiert ist. So wird unter anderem die „Assistierte Ausbildung“ eingeführt, eine bereits zum Ausbildungsjahr 2015/2016 startende begleitende Förderung von sozial benachteiligten und lernbeeinträchtigten Jugendlichen, die schlechte Chancen auf einen erfolgreichen Berufsabschluss haben. Außerdem führt das Gesetz zu Verbesserungen bei der Unfallversicherung, zum Beispiel für die Ebola-Helfer, und zu einer verbesserten rentenrechtlichen Absicherung von Entwicklungshelfern. Waisen, die in einer Ausbildung sind, wird die Waisenrente künftig nicht mehr gekürzt, auch wenn ihr Einkommen oberhalb von 500 Euro liegt. Für junge Frauen unter 20 Jahren bleibt die „Pille danach“ kostenfrei, wenn sie von einem Arzt verschrieben worden ist. Generell sind aber beide in Deutschland erhältlichen Notfallkontrazeptiva („ellaOne“ und „PiDaNa“) künftig nicht mehr rezeptpflichtig. Selbstzahler können sich diese also jederzeit in der Apotheke besorgen. Damit setzt die Bundesregierung einen Beschluss der EU-Kommission vom Januar dieses Jahres um. Die Bundesregierung besteht jedoch auf einem Werbeverbot für diese Medikamente. Dazu sagte Gabriele Schmidt (CDU) in der Debatte: „Wir wollen der Gefahr einer unsachgemäßen Selbstmedikation entgegenwirken. Die Pille danach ist eine Notfallverhütung und soll es auch bleiben.“

Tropfen auf den heißen Stein  Matthias Birkwald (Die Linke) freute sich zwar über das Ende eines „zehnjährigen Eiertanzes“ bei der „Pille danach“. Weniger Freude löste bei ihm aber die „Assistierte Ausbildung“ aus, denn die Ausrichtung des Programms auf nur 10.000 Jugendliche entspreche nicht dem tatsächlichen Bedarf. Kritisch äußerte es sich auch über die geplante Förderung von Langzeitarbeitslosen durch das Programm „Soziale Teilhabe“. Es könne nicht sein, dass Menschen, die darüber einen Job erhalten, dort keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben dürfen, empörte sich Birkwald.

Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) führte als Gegenargument gar die 1,5 Millionen jungen Menschen unter 35 Jahren ohne berufsqualifizierenden Abschluss an, um die „Assistierte Ausbildung“ als Tropfen auf den heißen Stein zu bezeichnen. Sie kritisierte außerdem die Beschränkung des Programms auf die duale Berufsausbildung, weil dadurch ein Drittel aller Jugendlichen in einer voll schulischen Ausbildung außen vor bliebe.

CDU-Frau Schmidt lobte das Programm dagegen als „wichtigen Baustein“ neben anderen ausbildungsbegleitenden Hilfen. Die Erweiterung der Zielgruppe auf Jugendliche in schwierigen Lebenslagen sei sehr sinnvoll. Es gehe aber auch um Unterstützung der Arbeitgeber, dadurch verbesserten sich die Erfolgschancen für beide Seiten. „Die Betriebe sind wichtig für den Erfolg“, betonte sie.