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Adoptionsrecht : Alle gleich?

Opposition will Gleichstellung für Schwule und Lesben, SPD eigentlich auch. Die Union blockt

02.03.2015
2023-08-30T12:27:57.7200Z
3 Min

Spitze Zwischenrufe, bissige Nachfragen: In der Debatte zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vergangenen Donnerstag war Leidenschaft zu spüren. Anlass der Wortgefechte vor allem zwischen den Oppositionsfraktionen und der CDU/CSU war die erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3031). Dessen Ziel ist die Beendigung der aus Sicht der Grünen verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften. Bei etwa 150 Regelungen in mehr als 50 Gesetzen und Verordnungen haben die Abgeordneten Handlungsbedarf ausgemacht – vom Lebenspartnerschaftsgesetz über die Höfeordnung bis hin zum Sprengstoffgesetz. Insbesondere die vorgesehene Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei Adoptionen stieß auf vehemente Ablehnung der CDU/CSU, anders als beim Koalitionspartner SPD und der Opposition. Das ist nicht neu. Schon als im vergangenen Mai der Bundestag den Weg für die Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartnerschaften frei machte, stritten die Fraktionen über diesen Punkt.

Rote Linie  Viele der in dem Entwurf vorgesehen Regelungen, vor allem im Zivil- und Verfahrensrecht, will offenbar auch die Unionsfraktion umsetzen. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) verwies auf einen geplanten Gesetzentwurf der Regierungskoalition. „Wir arbeiten an dem Thema“, sagte Sütterlin-Waack auch im Hinblick auf den Koalitionsvertrag, der ein solches Vorhaben festschreibe. Die Christdemokratin zog allerdings auch eine rote Linie. Eine Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht sei mit der Unionsfraktion nicht zu machen. Es gehe dabei nicht um eine vermeintliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften, schließlich gebe es kein „Recht auf ein Kind“, sondern um das „Kindeswohl“. Ihr Fraktionskollege Volker Ullrich (CSU) argumentierte, dass zwischen Sukzessivadoption und Volladoptionen ein „tatsächlicher Unterschied“ bestehe. Bei letzterer würden zwischen Kind und Eltern vollkommen neue rechtliche und emotionale Bande geknüpft – und eben nicht nur zu einem neuen Elternteil. Es sei daher auch keine verfassungswidrige Diskriminierung gegeben, denn der Gesetzgeber habe Spielraum für eine „Werteentscheidung“ in diesem Bereich. Diese Werteentscheidung, die eine „biologische Realität“ widerspiegele, habe der Bundestag bereits mit Verabschiedung der Sukzessivadoption und der Ablehnung einer Volladoption getroffen, sagte Ullrich. Auf Ablehnung bei der Union stößt zudem die Aufhebung der sogenannten Kappungsregelung im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die sich auf im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bezieht.

Kein Spielraum  Den Spielraum im Adoptionsrecht sah Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) nicht. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren mehrfach die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gerügt und den Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert hatte. In Hinblick auf die Sukzessivadoption sei aus seiner Sicht das Urteil eben nicht umgesetzt worden. Die Ungleichbehandlung bei der Volladoption sei verfassungswidrig. Statt auf weitere Urteile aus Karlsruhe zu warten, forderte er die Koalition zum Handeln auf. Beck bezweifelte allerdings, ob die CDU/CSU dazu in der Lage sei. Die Unionsparteien verteidigten „gedankenlos“ den Status quo. Dies sei nicht konservativ, sondern „reaktionär“, sagte Beck. Wenn man sich als Volkspartei vom Verfassungsgericht „über jedes kleine Stöckchen“ tragen lasse, dann sei das „erbärmlich“, schoss er in Richtung Union – ein Zitat des SPD-Abgeordneten Johannes Kahrs von 2013, als die Sozialdemokraten noch in der Opposition waren. Denn auch den Koalitionspartner der Union nahm sich Beck vor. Er warf den Genossen mangelnde Durchsetzungsfähigkeit vor. Die SPD habe im Wahlkampf „100 Prozent Gleichstellung“ versprochen, aber bis zum heutigen Tag „0 Prozent“ erreicht.

Vertreter der SPD-Fraktion verwiesen ebenfalls auf den geplanten Gesetzentwurf. Der sei noch vollständiger als der Entwurf der Grünen, betonte der Abgeordnete Karl-Heinz Brunner (SPD). Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der CDU/CSU betonte Brunner an die Opposition gerichtet, dass Politik auch Mitnehmen und Überzeugen bedeute. An den Koalitionspartner adressiert sagte der Sozialdemokrat, dass Verträge einzuhalten seien, „auch Koalitionsverträge“. Sein Fraktionskollege Johannes Kahrs (SPD) kritisierte die Unionsfraktion deutlicher. Dort käme die „gesellschaftliche Realität“ später an. Man müsse aber auch anerkennen, dass es Fortschritte gegeben habe und gebe. Kahrs sagte, er könne aber verstehen, „wenn es vielen Betroffenen nicht schnell genug geht“.

Ulla Jelpke (Die Linke) lobte das Werk der Grünen als „ausgezeichneten Gesetzentwurf“. Der CDU/CSU diagnostizierte sie ein „mittelalterliches Weltbild“. Jelpke forderte darüber hinaus eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sowie eine Gleichstellung „aller Lebensweisen“ der Gesellschaft. Ihre Fraktionskollegin

Caren Lay sagte im Hinblick auf das Kindeswohl, dass es nicht entscheidend sei, ob die Eltern „hetero und homo sind, sondern wie liebevoll sie mit ihren Kindern umgehen“.