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RECHT
Götz Hausding
Vorstoß gegen die Bürokratie

Die Bürokratie verringern und Korruption eindämmen – das sind die Ziele einer EU-Richtlinie, zu deren Umsetzung die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/4050) vorgelegt hat, über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung beriet.

So sollen die bisher separaten Regelungen für die Rechnungslegung einzelner Unternehmen einerseits und im Konzern andererseits harmonisiert werden. Ferner soll der Schwellenwert für die Einstufung als mittelgroßes Unternehmen um etwa 20 Prozent angehoben werden. Kleinstgenossenschaften sollen ebenfalls mit erleichterten Vorgaben arbeiten können. Bisher hätten sie grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie Kapitalgesellschaften erfüllen müssen, schreibt die Bundesregierung.

Nun sollen konkret durch Änderungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Publizitätsgesetzes (PublG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen die „bürokratischen Belastungen“ spürbar reduziert werden.

Als Beitrag zur Eindämmung der Korruption sollen zudem europäische Unternehmen des Rohstoffsektors, beispielsweise Ölkonzerne, künftig zur „Stärkung der Transparenz“ gesondert Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen weltweit erstatten. Als Grenzwert seien in der Richtlinie Zahlungen ab 100.000 Euro aufgeführt, heißt es im Regierungsentwurf, der nunmehr zunächst im Rechtsauschuss weiter beraten wird.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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