Die Abschaffung von Kettenbefristungen fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/4098). Sie fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Darin solle festgelegt werden, dass bei demselben Arbeitgeber der Abschluss eines mit Sachgrund befristeten Vertrages höchstens zweimal aufeinanderfolgend zulässig ist. Ein sachlich befristeter Arbeitsvertrag solle höchstens einmal verlängert werden dürfen. Sachgrundlose Befristungen will die Linke abschaffen.
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