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NSA-Ausschuss : Flammendes Plädoyer

Zeuge verteidigt Bundesnachrichtendienst

23.03.2015
2023-08-30T12:27:58.7200Z
3 Min

Im Rund des Europasaals des Paul-LöbeHauses staunten vergangene Woche die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses nicht schlecht. Auf dem Zeugenstuhl startete Harald Fechner einen deftigen Generalangriff gegen Kritiker des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Politik und Medien. Aus dem Pensionär, früher als Abteilungsleiter für technische Aufklärung zuständig, brach es nur so heraus, als er den BND gegen die „falschen Verdächtigungen“ verteidigte, Recht und Gesetz zu brechen.

Alle 15 bis 20 Jahre müssten die BND-Mitarbeiter „verbale Steinigungen“ über sich ergehen lassen, wetterte der 68-Jährige. Er schimpfte über „aufgebrachte Stimmungen“ und „mediale Empörungen“, über „zersetzende“ Vorwürfe „nicht nur in drittklassigen Käseblättern“. Beim BND seien keine Aufwiegler gegen das Grundgesetz am Werk, das sei vielmehr eine „hochmotivierte und engagierte Truppe“, die verantwortungsbewusst agiere. Beim BND sei man weniger an der von manchen Abgeordneten kritisierten massenhaften Erfassung von „Rohdaten“ der Telekommunikation interessiert, sondern an der Übermittlung von täglich einigen Dutzend „wichtiger Meldungen“ an die Regierung, „die in keiner Zeitung stehen“.

Offenkundig ärgert sich Fechner über einen zentralen Aspekt des Untersuchungsauftrags des Ausschusses. Die Parlamentarier sollen die Ausspähung der Telekommunikationsdaten von Millionen Deutschen durch den US-Geheimdienst NSA und andere Nachrichtendienste erhellen und dabei auch prüfen, ob deutsche Geheimdienste in diesen Skandal verwickelt sind. Dem BND ist es nämlich untersagt, Informationen über Bundesbürger an Partnerdienste zu übermitteln.

Konkret befasst sich der Ausschuss unter anderem mit der Ausforschung eines Internetknotens in Frankfurt durch den BND und die NSA unter dem Codewort „Eikonal“ sowie mit der Operation „Glotaic“, in deren Rahmen der BND in Kooperation mit der CIA Telefon- und Faxdaten bei der deutschen Tochter des US-Providers MCI abfischte.

Bei seiner sich bis in den frühen Abend hinziehenden Befragung konzedierte Fechner, dass ausländische Nachrichtendienste Rechtsverstöße zu verantworten hätten. Der BND hingegen halte sich an Gesetze, man achte darauf, Daten deutscher Bürger zu schützen. Zwar habe auch der BND Fehler gemacht, räumte der Zeuge ein, dies sei jedoch nur selten und ohne Absicht passiert. Als Beispiel nannte er das Abhören deutscher Mitarbeiter der Welthungerhilfe. Darüber und über die Frage, in welchem Umfang der BND die Telekommunikation im Ausland ausspähen dürfe, ließe sich freilich „entspannter“ diskutieren, stünde nicht der Vorwurf im Raum, der BND lege Gesetze bewusst falsch aus.

Konkret wollte Fechner mit den Kooperationsprojekten gar nicht befasst gewesen sein. So blieb auch nach dessen Vernehmung unklar, warum „Eikonal“ 2008 auslief.

Mehrere BND-Zeugen hatten dazu ausgeführt, die NSA habe sich zurückgezogen, weil der Bundesnachrichtendienst konsequent den Datenschutz beachtet habe und der Ertrag der Operation deshalb gering gewesen sei. Doch laut Medienberichten war es der BND, der auf eine Beendigung von „Eikonal“ drang – wegen rechtlicher Bedenken und der Erkenntnis, dass die zum Aussortieren von Informationen über Deutsche aus den Datenströmen eingesetzten Filter nicht umfassend funktioniert hätten. Fechner schloss nicht, damals davon gehört zu haben, dass das Aus für „Eikonal“ auch damit zu tun hatte. Er selbst habe die Filter nicht bewertet.

Fechner forderte klare Regeln für die Auslandsaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes. Werde die Fernmeldeaufklärung freilich gefährdet, erfreue dies nur ausländische Regierungen. Man dürfe „das Kind nicht mit dem Bade ausschütte“, forderte Fechner.