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Vor 50 Jahren... : Streit um NS-Verbrechen

23.03.2015
2023-08-30T12:27:59.7200Z
1 Min

26.3.1965: Bucher tritt wegen längerer Verjährungsfrist zurück

Dürfen Verbrechen des NS-Regimes verjähren? Keine andere Frage erregte in den ersten Monaten des Jahres 1965 die Gemüter im In- und Ausland mehr. Denn schon am 8. Mai desselben Jahres – 20 Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation des Dritten Reiches – sollte die Verjährung nach geltendem Recht in der Bundesrepublik eintreten. Doch in Politik und Öffentlichkeit regte sich Unbehagen: Für viele war der Gedanke, Gräueltaten der Nationalsozialisten ungesühnt zu lassen, unerträglich. Andere sahen dagegen die Grundsätze des Rechtsstaats verletzt, wenn ein erloschener Strafanspruch rückwirkend geltend gemacht würde.

Zu Letzteren gehörte Ewald Bucher (FDP). Schon im Januar hatte der Justizminister seinen Rücktritt angekündigt, falls die Verjährungsfrist trotz seiner Bedenken ausgedehnt würde. In einer emotionalen Debatte hatte Bucher Verständnis für beide Positionen gezeigt und betont, dass es dabei um eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten ginge. Am 23. März beschloss der Bundestag dann, die Verjährungsfrist bis Ende 1969 zu verlängern. Der Justizminister zog die Konsequenzen: Bucher räumte am 26. März 1965 seinen Posten. Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren in der Bundesrepublik bereits über 6.000 Personen als NS-Verbrecher verurteilt worden, gegen knapp 14.000 wurde noch ermittelt. Ein Ende der Diskussion war damit jedoch nicht erreicht: 1969 stand das Thema erneut auf der Agenda des Bundestages.