Inhalt

Aufgekehrt
Sören Christian Reimer
Freie Informationen

Nicht erst seit den Enthüllungen rund um Edward Snowden weiß man: Es ist nicht immer gut, wenn der Staat Geheimnisse hat. Im Zweifel können sie schädlich sein. Lange Zeit konnten Bundes- und Landesbehörden in Deutschland mauern, wenn Bürger Auskunft erbaten. Das änderte sich 2006 als auf Bundesebene das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft trat. Auch zahlreiche Bundesländer haben eine ähnliche Regelung eingeführt. Der grundsätzliche Auskunftsanspruch auf „amtliche Informationen“ sieht allerdings zahlreiche Ausnahmen vor, was Kritiker immer wieder bemängeln. Die Netz-Aktivisten rund um den Blog Netzpolitik.org haben daraus gar eine eigene Kategorie gemacht. Unter „Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages“ dokumentieren sie negative Bescheide von Behörden, zum Beispiel einen des Bundeskanzleramtes, das ein angebliches Beschwerdeschreiben des britischen Geheimdienstes über die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses nicht herausrücken wollte.

Es geht aber auch eine Nummer kleiner. In Nordrhein-Westfalen kam ein Abiturient, der in der Informationsfreiheits-Szene aktiv ist, auf die Idee, die Herausgabe der Abituraufgaben zu fordern. Freilich, bevor er die Klausuren geschrieben hatte. Eine Antwort des zuständigen Ministeriums steht laut Medienberichten noch aus. Die Chancen werden als eher gering eingeschätzt. Trotzdem: Für so viel Chuzpe verdient der Schüler ja eigentlich schon eine gute Note. Allerdings ist mehr als ein „gut“ nicht drin. Denn für ein „sehr gut“ hätte der Jugendliche eigentlich auch gleich nach den Lösungen de Aufgaben fragen müssen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

© 2023 Deutscher Bundestag