An Informanten, üppig bezahlt aus Steuermitteln, herrschte kein Mangel. Ganze Heerscharen an V-Leuten hatten die Verfassungsschutzämter in der rechten Szene in Sachsen und Thüringen platziert. Doch von der Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), die zwischen 2000 und 2007 neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie eine Polizistin umbrachten, bekamen die Verfassungsschützer trotzdem nichts mit und tappten bis zuletzt im Dunkeln.
Die neue rot-rot-grüne Regierung im Freistaat Thüringen zieht daraus die Konsequenzen und schafft die V-Leute komplett ab. Doch das könnte sich als Irrweg erweisen. Ganz ohne die Informanten, die Schmuddelkinder der inneren Sicherheit, geht es nicht; auf ihre Kontakte und Insiderkenntnisse sind die Sicherheitsbehörden angewiesen – sofern sie denn richtig geführt werden. Keine noch so enge technische Überwachung kann das ersetzen. Die Reform des Verfassungsschutzes, die zum ersten Male überhaupt das Anwerben und das Führen von V-Leuten auf eine gesetzliche Grundlage stellt, versucht die schwierige Balance zwischen notwendiger Distanz und geforderter Kooperation zu regeln. So ist in Zukunft ausgeschlossen, dass die V-Leute unter dem Schutzschirm des Staates schwere Straftaten begehen dürfen, ohne sich strafrechtlich verantworten zu müssen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Nötig ist aber auch, dass sich das Denken und die Mentalitäten in den Behörden ändern. Niemals dürfen die Grenzen überschritten werden, die die Verfassung und die Gesetze setzen. Sonst macht sich der Staat der Komplizenschaft und Mittäterschaft schuldig. Der Schutz der Täter darf nie Vorrang vor dem Schutz der Bürger haben.
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