Inhalt

EDITORIAL
Jörg Biallas
Notwendige Reform


Die Arbeit des Verfassungsschutzes muss neu geregelt werden. Daran besteht nach den Erkenntnissen, die die Untersuchungsausschüsse des Bundestages und der Länder zu der jahrelang unentdeckt gebliebenen Terror-Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) gewonnen haben, kein Zweifel.

„Schockierend dilettantisch“, „hanebüchen selbstherrlich“, „unfassbar ineffektiv“: Die medial alsbald mit solchen Attributen belegte Tätigkeit der Geheimdienstler erfuhr mit jedem Detail, das im Zuge der NSU-Ermittlungen ans Licht der Öffentlichkeit drang, neue Nahrung. Am Ende erschien manches noch schlimmer, als Kritiker des Verfassungsschutz-Systems es zu Beginn der Untersuchungen auszusprechen gewagt hätten. 

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf trägt dieser Kritik Rechnung. Endlich sind Funktion, Befugnisse und Grenzen des Einsatzes so genannter V-Leute definiert. Darüber mag im Einzelnen noch gestritten werden, ebenso wie über die Frage, wie diese Einsätze parlamentarisch kontrolliert werden können.

Auch die Grundsatzfrage, ob ein Staat sich überhaupt geheimer Informanten als Teil der zu beobachtenden Organisation bedienen sollte, wird gewiss weiter kontrovers diskutiert (siehe auch Gastkommentare auf Seite 2). Entscheidend ist aber, dass jetzt einem Wildwuchs Einhalt geboten wird, den die beteiligten Ämter offenbar bewusst nicht gekappt, sondern sogar befördert haben.

Das gilt auch für die Zusammenarbeit der Landesbehörden untereinander und die Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Behörden, zumal solche, denen es erlaubt ist, in juristischen Grauzonen tätig zu sein, sind sich schnell selbst genug. Der Apparat läuft Gefahr, ein Eigenleben zu entwickeln. Das
Kooperationsgebot mit anderen Häusern wird mitunter als Einbahnstraße begriffen; fremde Informationen werden gern genommen, eigene hingegen ungern geteilt.

Wenn jetzt das Bundesamt für Verfassungsschutz die Arbeit der Landesämter nicht nur koordinieren soll, sondern in die Lage versetzt wird, in bestimmte Ermittlungen auch einzugreifen, wird das der Effektivität dienen. Eine verbesserte Zusammenarbeit und mehr Informationsaustausch sind dringend geboten, weil die Terrorgefahr bleibt – längst nicht nur durch potenzielle Anschläge aus der rechtsextremen Szene.

Aus Politik und Zeitgeschichte

© 2021 Deutscher Bundestag