Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf (18/4535) der Bundesregierung gegen unlauteren Wettbewerb in erster Lesung debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Geplant ist unter anderem, Definitionen anzupassen. So soll die Generalklausel in Paragraf 3 zwischen unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern und gegenüber Mitbewerbern klarer unterscheiden.
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