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Personalrecht bei ehemaliger Post angepasst

Der Bundestag hat vergangene Woche dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3512) zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamten der früheren Deutschen Bundespost auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/4707) zugestimmt. Damit wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, private Unternehmen mit der Wahrnehmung der dem Diensthwerrn Bund obliegenden Rechte und Pflichten zu beleihen.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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