Der steuerliche Grundfreibetrag und die Leistungen für Kinder sollen erhöht werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesestzentwurf (18/4649) vor, der vom Bundestag am Donnerstag an die Ausschüsse überwiesen wurde.. So ist vorgesehen, dass der Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro steigtl. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine weitere Anhebung um 180 Euro vorgesehen.Der Kinderfreibetrag beträgt 7.008 Euro und soll rückwirkend um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht werden. Ab 1. Januar 2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96 Euro vorgesehen. Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es soll rückwirkend ab 1. Januar 2015 um vier Euro monatlich je Kind und 2016 um weitere zwei Euro erhöht werden.
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