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GESUNDHEIT II : Neuer Pflegebegriff vorbereitet

26.05.2015
2023-11-10T16:39:06.3600Z
1 Min

Die von Union und SPD vorgesehene zügige Vorbereitung und Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird von Gesundheitsexperten begrüßt. Bei einer Anhörung vergangene Woche im Gesundheitsausschuss über einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Präventionsgesetz (18/4282) waren sich die Sachverständigen im Grundsatz einig, dass bei dieser wichtigen Reform keine Zeit verloren werden dürfe.

Der Änderungsantrag sieht im Wesentlichen vor, im Sozialgesetzbuch XI (Soziale Pflegeversicherung) als Vorschaltgesetz einen Paragrafen 17a zu schaffen mit dem Titel ,,Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs". Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird darin beauftragt, unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) ,,die Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu ändern".

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einschließlich des sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) soll noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Zur Vorbereitung wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die nach Angaben der begleitenden Gesundheitsexperten positive Ergebnisse und wichtige Hinweise gebracht haben. Fachleute sind sich einig, dass die Einführung des neuen Pflegebegriffs, mit dem über die Zuordnung zu den künftig fünf Pflegegraden entschieden wird, überfällig ist, zumal seit neun Jahren daran gearbeitet wird. Das Ziel ist die Gleichbehandlung von körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen. Ein Problem bleibt der zunehmende Fachkräftemangel in der Pflege.