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FAMILIE : Sorge um die Kleinsten und deren Betreuer

Koalition weist Forderungen von Linken und Grünen nach bundeseinheitlichen Qualitätskriterien für Kindertagesstätten zurück

26.05.2015
2023-11-10T16:39:06.3600Z
2 Min

Der Bund wird keine gesetzlichen Qualitätsvorgaben für die Betreuung in Kindertagesstätten machen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihren Forderungen nach bundesweit gültigen Kriterien am vergangenen Freitag im Bundestag gescheitert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD lehnte das Parlament gemäß einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/4368) die Anträge der Oppositionsfraktionen (18/2605, 18/1459) ab.

Der Familienexperte Norbert Müller (Linke) begrüßte in der Debatte zwar ausdrücklich die erreichten Fortschritte beim quantitativen Ausbau der Kitaplätze in den vergangenen Jahren. Allerdings fehlten noch immer rund 185.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, um den seit August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Müller kritisierte zudem, dass parallel zum quantitativen Ausbau die Qualität der Betreuung gesunken sei. So habe sich das Zahlenverhältnis zwischen Betreuern und Kindern verschlechtert. Zudem müsse die bauliche Substanz vieler Kitas verbessert, ein möglichst kostenfreies Mittagessen in jeder Kita angeboten und der Beruf des Kita-Betreuers aufgewertet werden.

Franziska Brantner, Familienpolitikerin der Grünen, verwies darauf, dass sich die Anforderungen an die Kita-Betreuerinnen in den vergangenen Jahren etwa durch Sprachförderung, Inklusion und frühkindliche Bildung deutlich erhöht hätten. Dies spiegle sich jedoch nicht auf dem Gehaltsscheck. Die Betreuerinnen hätten Anspruch auf eine qualitativ gute Ausbildung und eine entsprechende Bezahlung.

Beteiligung des Bundes Die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks (SPD), und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition unter Verweis auf den Fünften Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (18/4268) zurück. So sei die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die in Kitas oder in der Tagespflege betreut werden, von 2008 bis März 2014 um fast 300.000 auf insgesamt 660.750 gestiegen. Mit dem dritten Investitionsprogramm stocke der Bund in dieser Legislaturperiode das bestehende Sondervermögen für den Betreuungsplatzausbau um 550 Millionen auf insgesamt eine Milliarde Euro auf, sagte Marks. Zudem erhöhe der Bund 2017 und 2018 seine Beteiligung an den Betriebskosten um weitere 100 Millionen Euro und leiste somit einen wichtigen Beitrag, um die Betreuungsqualität zu erhöhen.

Der Kita-Ausbau der vergangenen Jahre sei "eine Erfolgsgeschichte", sagten der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), und der SPD-Familienexperte Sönke Rix übereinstimmend. Weinberg widersprach der Behauptung, die Qualität der Betreuung habe unter dem Ausbau gelitten. Der Personalschlüssel und die Gruppengrößen in den Kitas hätten sich eben nicht verschlechtert. Zudem sei dies von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich.

Linke und Grüne hatten in ihren Anträgen gefordert, das zahlenmäßige Verhältnis von Betreuern zu Kindern bundesweit einheitlich festzulegen. Dies dürfe den Wert von eins zu vier nicht überschreiten. Zudem hatten sie verbindliche Qualifikationen und eine Offensive in der Weiterbildung für Kitabetreuer angemahnt. Weinberg und Rix lehnten die Forderung nach einem bundesweiten Gesetz ab. Dies liege in der Verantwortung der Länder.