Piwik Webtracking Image

Gastkommentare - Pro : David ohne Chance

Wird das Streikrecht eingeschränkt?

26.05.2015
2023-11-10T16:39:06.3600Z
1 Min

D ie Freiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zu Gewerkschaften und Verbänden zusammenzuschließen, um ihre Interessen zu vertreten, ist ein hohes Gut. Das Tarifeinheitsgesetz in seiner jetzigen Form beschädigt dieses Gut. Denn der Kern des Gesetzes ist, dass im Falle rivalisierender Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten soll, die dort die meisten Mitglieder hat. Das bedeutet: David unterwerfe sich Goliath. Mehrheit ist Mehrheit. Klingt nach Demokratie, aber nicht nach Betriebsfrieden.

Künftig geht es nur noch darum, wer die meisten Mitglieder zählt. Vereinbarungen von Minderheitsgewerkschaften werden verdrängt. Doch mit welchem Recht? Das ist nicht nachzuvollziehen. Letztlich wird so das Streikrecht der kleineren Gewerkschaft ausgehebelt oder zumindest beschnitten.

Beschnitten auch deshalb, weil künftig gerichtliche Einzelfallprüfungen ergeben können, dass ein Streik unverhältnismäßig ist, wenn ein Tarifvertrag erzwungen werden soll, der aufgrund der Mitgliederzahl nicht zum Zuge kommen wird. Denn was auch immer David versucht auf den Weg zu bringen, es wird ohne Belang sein, wenn Goliath nicht will. Sprich: David muss sich dem Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft beugen.

Dem Gesetz fehlen Regeln eines Interessenausgleichs zwischen den Gewerkschaften. Bevor man streikt, sollte man gleichberechtigt und mit dem Willen der Verständigung miteinander reden. Das funktioniert aber nicht, wenn per Gesetz der Unterlegene vorab feststeht. Daher braucht ein Tarifeinheitsgesetz ein festgelegtes Einigungsverfahren. Damit würden rivalisierende Zuständigkeiten vermieden und kleine Gewerkschaften gestärkt.