Das Recht des Arbeitskampfes und damit auch das Streikrecht ist gesetzlich nicht geregelt, sondern durch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt worden. Ein Streik gilt demnach als zulässig, wenn er die Herbeiführung einer tarifvertraglichen Regelung zum Ziel hat. Deswegen werden politische Streiks oder Streiks, die nicht zu einem Tarifvertrag führen sollen, als unzulässig angesehen. Auch "wilde Streiks" von nicht in Gewerkschaften organisierten Arbeitnehmern gelten als unzulässig.
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