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TARIFEINHEIT : Nächster Halt Karlsruhe

Nach heftiger Debatte über das Streikrecht verabschiedet der Bundestag das Gesetz

26.05.2015
2023-11-10T16:39:06.3600Z
4 Min

Es war der vorläufige, zumindest parlamentarische, Endpunkt unter ein heftig diskutiertes und bis zum Schluss umstrittenes Gesetzesprojekt: Am Freitag verabschiedete der Bundestag in namentlicher Abstimmung den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit (18/4062).Von 590 abgegebenen Stimmen votierten 448 für das Gesetz, 126 dagegen und 16 mit Enthaltung. Damit stimmten auch einige Abgeordnete der Koalitionsfraktionen gegen den Entwurf. Grüne und Linke hatten aus ihrer ablehnenden Haltung von Beginn an keinen Hehl gemacht. Deren Anträge (18/4184; 18/2875) fanden aber keine Mehrheit.

Im Juli soll also ein Gesetz in Kraft treten, dessen Bekanntheitsgrad sich nicht zuletzt dank Claus Weselsky enorm gesteigert hat. Zwar lehnten es Bundesregierung und Koalitionsfraktionen bis zuletzt ab, von einem Zusammenhang zum aktuellen Tarifkonflikt zwischen der Bahn und der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) zu sprechen. Doch GDL-Chef Weselsky sieht diesen Zusammenhang - wenig verwunderlich - sehr wohl (Seite 3).

Die Klage kommt  Klar ist, der Entwurf bietet viel Raum für Interpretationen und dieser wurde in den vergangenen Monaten von Verfechtern und Gegnern des Projektes gleichermaßen genutzt. Die Oppositionsfraktionen erkennen in einer nach Mehrheitsprinzip gestalteten Tarifeinheit (Text unten) eine klare Benachteiligung kleiner Gewerkschaften und einen Angriff auf das Streikrecht und werfen der Bundesregierung Verfassungsbruch vor. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), Arbeitgeberverbände und die Mehrheit des DGB argumentieren mit dem Schutz des Betriebsfriedens, der nachhaltig gestört werde, wenn Spartengewerkschaften nur für ihre Einzelinteressen kämpfen und nicht für die gesamte Belegschaft eines Betriebes.

Diese Trennlinie zog sich auch durch die, zuweilen heftig geführte dritte Lesung. "Wie hälst Du's mit der Verfassung?", lautete hier die Gretchenfrage, die bei einigen Abgeordneten von Grünen und Linken für hochrote Köpfe sorgte. Die Gemütslage von Union und SPD brachte dagegen Karl Schiewerling, der Arbeitsmarktexperte der Union, auf den Punkt: "Wir schauen mit gespannter Gelassenheit, was nun kommt." Was kommen wird, ist eine Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Opposition ist von einem Scheitern des Gesetzes vor dem obersten deutschen Gericht überzeugt. Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, erläuterte, warum: "In Artikel 9 des Grundgesetzes steht ganz klar drin, dass es frei ist, Vereinigungen zu bilden, und zwar für alle Berufsgruppen. Da steht nichts davon, dass es pro Betrieb nur eine Gewerkschaft geben darf." Klaus Ernst (Die Linke) hatte nachgerechnet, dass das Wort "Freiheit" 36 mal im Grundgesetz auftaucht und kam zu dem Schluss: "Sie schränken mit dem Gesetz einen wesentlichen Grundsatz des Grundgesetzes ein." Aber dabei blieb es nicht. Beide Fraktionen warfen der Regierung Etikettenschwindel vor. Zum einen, "weil die Tarifeinheit von vor 2010 eine ganz andere war". Hofreiter spielte damit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2010 an, das den Grundsatz der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität aufgab. Zum anderen, weil das Gesetz nicht tauge, Tarifeinheit in den Betrieben herzustellen. "Wenn Sie wirklich etwas für die Tarifeinheit tun wollen, müssen Sie die Regeln zu Leiharbeit und Werkverträgen grundlegend umbauen und den Betriebsräten mehr Rechte geben", forderte Klaus Ernst.

Karl Schiewerling ließ diese Einwände nicht gelten. Ziel des Gesetzes sei, Frieden in die Betriebe hineinzubringen. "Wir spalten nicht, wir schaffen Strategien, die Gewerkschaften gemeinsam zum Wohle der Beschäftigten nutzen können", sagte er. Es gehe nicht darum, kleinere Gewerkschaften vor die Tür zu setzen. Vielmehr sollten die Gewerkschaften animiert werden, sich zu einigen, wer für welche Berufsgruppe verhandelt.

Gründe dafür gebe es genug, betonte Ministerin Nahles. "Was wir seit 2010 beobachten, macht vielen Menschen Sorgen", sagte sie. Gemeint waren Tarifkonflikte kleiner Berufsgenossenschaften, deren Macht seit 2010 tatsächlich gewachsen ist. Es sei Aufgabe der Bundesregierung, Tarifkollisionen in Betrieben zu vermeiden, um die Tarifautonomie zu sichern. Sie lobte die geplante Schlichtung zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und Bahn und sagte: "Das ist der Sinn des Gesetzes. Wie setzen auf Kooperation und Einigung." Nahles versicherte: "Das Koalitionsrecht und das Streikrecht tasten wir nicht an." Kollektives Handeln werde aber ad absurdum geführt, wenn nur für einzelne Gruppen auf dem Rücken der Belegschaft gekämpft werde, so die Ministerin.

SPD verteidigt Vorhaben  Dieses Argument goss Bernd Rützel (SPD) in folgendes Bild: Wenn jeder sein eigenes Süppchen koche und dies dann auch noch alleine esse, blieben jene hungrig, die das nicht können oder um die sich niemand kümmere, mahnte Rützel. Auch wenn die Opposition es hundertmal wiederhole, "wir werden das Streikrecht niemals angreifen", versicherte er. Die GDL sei eine der ältesten Gewerkschaften Deutschlands und habe auch vor 2010 gut existiert. Das Gesetz trage dazu bei, dass sich wieder mehr Tarifgemeinschaften bilden und die Gewerkschaften klären, für welche Berufsgruppen sie jeweils verhandeln, verteidigte Rützel das Vorhaben.