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RECHT I : Alternative Streitbeilegung

15.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
1 Min

In der Bundesrepublik soll künftig ein branchenübergreifendes Modell für alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten etabliert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD (18/5089) vor. Der Entwurf, mit dem vorrangig europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden sollen, wurde vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten.

Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern und Unternehmen eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten über Kauf- und Dienstleistungsverträge zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. In der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass die damit zu schaffenden Schlichtungsstellen die "streitvermeidende beziehungsweise konfliktlösende Beratungs- und Vermittlungstätigkeit" anderer Akteure nicht verdrängen oder behindern sollen. Diese Tätigkeiten würden in vielen verbraucherrelevanten Bereichen schon durch Beratungsstellen oder Interessenverbände wahrgenommen, die Schlichtungsstellen sollen als Ergänzung dienen.

Laut Begründung werden grundsätzlich die Bundesländer für die Anerkennung solcher Stellen zuständig sein. Zudem sollen die Länder eigene Universalschlichtungsstellen einrichten, die nachrangig tätig werden sollen. Zudem soll das Bundesamt für Justiz als innerstaatliche Stelle benannt werden, die "für Verbraucher, Unternehmen und Streitbeilegungsstellen in grenzübergreifenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen zur Verfügung steht", heißt es in dem Entwurf.