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Wirtschaft III : Vorstoß zum Rüstungsexport

15.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
1 Min

Die in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sollen im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz verankert werden. Dazu zählen sollen insbesondere die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt. Ebenfalls gesetzlich verankert werden müssten auch die acht Kriterien des gemeinsamen Standpunkts des EU-Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag

(18/4940), der vergangene Woche vom Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Durch eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die nach Ansicht der Fraktion verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bundeskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt werden. Die Fraktion wirft der Regierung in diesem Zusammenhang vor, ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht ausreichend nachzukommen.