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Landwirtschaft : Steuerfreie Rücklage abgelehnt

15.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die Forderung der Fraktion Die Linke nach Gewährung einer steuerfreien Risikorücklage für Agrarbetriebe abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen einen Antrag

(18/3415) der Linksfraktion,.

Die Abgeordneten forderten in ihrer Initiative die Bundesregierung auf, im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2016 für Agrarbetriebe die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage zu ermöglichen. Die Höhe der Rücklage sollte aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnet werden und bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen., heißt es in dem Antrag .

Die Abgeordneten begründeten ihre Forderung mit den zunehmenden ökonomischen Risiken für viele Agrarbetriebe, die sie kaum beeinflussen könnten. Diese würden von den Folgen des Klimawandels über Handelshemmnisse bis hin zu den Auswirkungen von eingeschleppten Seuchen reichen. Zudem trage eine Risikoausgleichsrücklage zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung bei.

Die Unions-Fraktionen lehnten das Ansinnen ab, weil nach ihrer Meinung keine Notwendigkeit bestehe, einen neuen Subventionstatbestand einzuführen. Auch von den Sozialdemokraten gab es dafür keine Zustimmung, weil es in der Landwirtschaft immer Ergebnisschwankungen gebe.

Die Grünen bewerteten die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage als ordnungspolitisch falsches Instrument. Die Landwirtschaft könne auf andere Weise besser gefördert werden. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/4729). Die Reden wurden zur Protokoll gegeben.