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Auslandseinsätze : Der Vorbehalt bleibt

Auch die Rühe-Kommission sieht die letzte Entscheidung beim Parlament

22.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
3 Min

Über Auslandseinsätze der Bundeswehr entscheidet der Bundestag. Das war so - und das soll auch so bleiben. Jedenfalls wenn es nach der vom ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) geleiteten "Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr" geht. Die sogenannte Rühe-Kommission, die ohne die Mitarbeit der Opposition auskommen musste, weil Linke und Grüne bei deren Konstituierung im März 2014 davon ausgingen, sie habe lediglich die Abschaffung des Parlamentsvorbehaltes im Sinn, legte vergangene Woche ihren Abschlussbericht vor. Der Inhalt der 53 Seiten dürfte die Opposition zumindest hinsichtlich dieses Verdachtes beruhigen. Und auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) konnte bei der Übergabe des Berichts vergangenen Dienstag durchatmen. Schließlich hatte Lammert bei der Konstituierung die Erwartung geäußert, dass die Arbeit der Kommission "nicht zu einem geordneten Rückzug von der parlamentarischen Zuständigkeit für den Einsatz von Bundeswehrsoldaten" führt.

Volker Rühe erweckte den Eindruck, dass dies nie zur Debatte gestanden habe. "Es gab keinen Grund, die Parlamentsrechte einzuschränken", sagte er. Seiner Aussage nach ist der Kommission gar ein im Vorfeld für schier unmöglich gehaltener Spagat gelungen. "Die Vorschläge der Kommission zielen auf eine Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte ab. Gleichzeitig wird aber auch die Bündnisfähigkeit Deutschlands erhöht", sagte er.

Wie das funktionieren soll erläuterten Rühe und sein Stellvertreter Walter Kolbow (SPD), ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium, auf einer Pressekonferenz. Sie verwiesen zuallererst auf die Ausgangslage der Arbeit der Kommission. Angesichts veränderter militärischer Strukturen und einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb Europas habe sich die Frage gestellt, wie die Parlamentsbeteiligung gesichert werden könne, sagte Rühe und stellte klar: "Es gibt auf der einen Seite keine nationalen Armeen mehr." Auf der anderen Seite existiere aber auch keine "Europäische Armee". Regierung und Parlament müssten zur Kenntnis nehmen, "das andere sich auf uns verlassen und dazu einen politischen Vertrauensschutz benötigen".

Einer der zentralen Vorschläge der Kommission zielt auf mehr Flexibilität ab. "Wir brauchen einen größten Spielraum", forderte Rühe. Deshalb sollten nach Ansicht der Kommission in den Mandaten die Obergrenzen an Personal und die geografischen Grenzen des Einsatzes nicht zu eng gefasst werden. Auch was die militärischen Fähigkeiten angeht, sollten diese weiter gefasst werden, um mehr Flexibilität zu erreichen. Walter Kolbow ging auf den Vorschlag ein, wonach die Bundesregierung dem Parlament jährlich einen Bericht vorlegen soll, welche konkrete Verantwortung für die multilateralen militärischen Verbundfähigkeiten aus der Bündnissolidarität folgt. "Damit erreichen wir eine Kommunikationsfähigkeit im Parlament, die auch in die Bürgerschaft ausstrahlen kann", sagte Kolbow.

Von einem Erfolg für die sozialdemokratische Seite war nach Vorlage des Berichts bei der SPD die Rede. "Die Informationsrechte bei geheimhaltungsbedürftigen Einsätzen der Spezialkräfte werden gestärkt, indem die bisherige Unterrichtungspraxis in das Parlamentsbeteiligungsgesetz aufgenommen werden soll", sagte Rainer Arnold (SPD), selbst Mitglied der Kommission. Auch bei der Union herrscht Zufriedenheit. "Die Vorschläge erfüllen unsere Erwartungen umfassend", verkündet Fraktionsvize Franz-Josef Jung.

Die Begeisterung bei der Opposition hält sich - trotz des gesicherten Parlamentsvorbehalts - in Grenzen. Die Grünen verbuchten es als Erfolg ihrer "scharfen Kritik", dass der Bericht auf Vorschläge für "Vorratsbeschlüsse" des Parlamentes zu Bundeswehreinsätzen verzichtet, wie es von der Union ursprünglich eigentlich angestrebt worden sei, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Fritjof Schmidt. Für falsch halte man hingegen, "dass die Kommission weiterhin eine grundlegende Debatte über solche Verfassungsänderungen fordert".

Wenn Ausbildungsmissionen zukünftig nicht mehr als zustimmungspflichtige Militäreinsätze gelten würden, werde der Parlamentsvorbehalt zum Schweizer Käse, kritisierte Alexander S. Neu von der Linksfraktion. Schließlich würden Ausbildungsmissionen, wie beispielsweise die im Nord-Irak, zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Trotz aller Bedenken - Volker Rühe zeigte sich optimistisch, dass gleich nach der Sommerpause im Bundestag ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes eingeleitet werden kann. Letztlich hänge von einer erfolgreichen Novellierung auch die Bündnisfähigkeit Deutschlands ab.