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Michael Klein
Kurz notiert

23,81 Milliarden Euro für die Zinsen

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Gesamtausgaben bei der Bundesschuld 2016 rund 24,96 Milliarden Euro betragen. Das sind 624,32 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr (2015: 24,34 Milliarden Euro). Der Schuldendienst soll 23,81 Milliarden Euro (23,15 Milliarden Euro) betragen. Für Investitionen sind 1,12 Milliarden Euro (1,15 Milliarden Euro) vorgesehen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen um drei Millionen Euro auf 39 Millionen Euro fallen.

Mehrausgaben beim Bundesrat

Der Etat des Bundesrates soll von 23,81 Millionen Euro in diesem Jahr auf 25 Millionen Euro im Jahr 2016 steigen. Dabei steigen die Personalausgaben von 15,08 Millionen Euro auf 15,53 Millionen Euro. Für sächliche Verwaltungsausgaben sollen 8,72 Millionen Euro (2015: 8,15 Millionen Euro) zur Verfügung stehen. Für Investitionen sind nach 245.000 Euro im Haushaltsjahr 2015 im kommenden Jahr 440.000 Euro vorgesehen. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen der Länderkammer 303.000 Euro (329.000 Euro) bereitstehen.

Weniger Ausgaben bei den Prüfungsämtern

Die Ausgaben des Bundesrechnungshofes sollen 2016 auf 148,61 Millionen Euro (2015: 141,48 Millionen Euro) steigen. Davon ist der weitaus größte Teil für Personalausgaben vorgesehen, die von 117,84 Millionen Euro auf 122,58 Millionen Euro steigen sollen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen ebenfalls von 17,14 Millionen Euro auf 18,61 Millionen Euro steigen. Die Investitionen sollen von 1,56 Millionen Euro auf 1,22 Millionen Euro fallen. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen von 4,94 Millionen Euro auf 6,21 Millionen Euro steigen. Für die sieben Prüfungsämter des Bundes mit Sitz in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Koblenz, München und Stuttgart sollen die Ausgaben 37,08 Millionen Euro (37,72 Millionen Euro) betragen.

Parlament entlastet Regierung für Etatjahr 2013

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag der Bundesregierung (18/1930, 18/1809) Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (18/5387). Der Bundesrechnungshof hatte bei seiner Prüfung (18/3300) keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2013 festgestellt. Im Haushaltsvollzug lagen danach die Gesamtausgaben 2013 mit 307,8 Milliarden Euro um 2,2 Milliarden Euro unter den eingeplanten 310 Milliarden Euro gelegen. Die Nettokreditaufnahme betrug 3,6 Milliarden Euro. Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) hätten um insgesamt 0,9 Milliarden Euro höher gelegen als veranschlagt.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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