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BUNDESWEHR : Karlsruhe stärkt den Bundestag

28.09.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
1 Min

Im Februar 2011 evakuierten Bundeswehrsoldaten 132 Deutsche und andere EU-Bürger aus dem Bürgerkrieg in Libyen. Der Bundestag wurde vor dem Auslandseinsatz nicht befragt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah das als rechtswidrig an und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem Urteil stärkte Karlsruhe in der vergangenen Woche die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte, auch wenn es den Grünen in dem konkreten Fall nicht Recht gab (Az.: 2 BvE 6/11).

Die Mission in Libyen sei auch ohne Zustimmung des Bundestages ausnahmsweise rechtmäßig gewesen, entschieden die Richter. Bei "Gefahr im Verzug" sei eine nachträgliche Zustimmung des Parlaments möglich. Zugleich aber präzisierten sie die bisherige Rechtsprechung des Gerichts zu bewaffneten Auslandseinsätzen deutscher Soldaten und betonten die wichtige Stellung des Parlaments in diesem Bereich. Die Abgeordneten müssten bei bewaffneten Auslandseinsätzen grundsätzlich vorher befragt werden, schreiben die Richter. Der so genannte Parlamentsvorbehalt gelte "allgemein für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte" im Ausland. Die Grundsätze gelten dem Urteil zufolge jetzt auch für bewaffnete Rettungseinsätze. "Auch humanitäre Zielsetzungen als solche suspendieren das Erfordernis konstitutiver parlamentarischer Zustimmung nicht", erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.