Piwik Webtracking Image

Sterbehilfe : Verbieten oder freigeben?

Experten sind sich uneins, ob und wie geregelt werden sollte

28.09.2015
2023-08-30T12:28:09.7200Z
4 Min

Ob Ethiker, Rechtswissenschaftler oder Mediziner: In der Frage, ob und wie Sterbehilfe geregelt werden sollte, haben sich die Vertreter der Professionen bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages vergangene Woche tief gespalten gezeigt. Im Ergebnis verdeutlichte die knapp fünfeinhalbstündige Veranstaltung, in der die zwölf Sachverständigen fast 80 Fragen der Abgeordneten beantworteten, dass sich im Hinblick auf die vier vor der Sommerpause von fraktionsübergreifenden Gruppen eingebrachten Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe zwei Lager unversöhnlich gegenüberstehen.

Im Grunde stünden "Verbieter" gegen "Liberalisierer", sagte die Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie selbst zählte sich zu den "Liberalisierern". Der Unterschied liege in der Frage, wie ein wohlüberlegter, freiverantwortlicher Suizidwunsch eines unheilbar Kranken beurteilt werde. Ein solcher Wunsch sei aus ihrer Sicht nicht zwingend "bedauerlich" oder ein "Unglücksfall". Folglich sei eine Verbesserung des Zugangs zur Suizidbeihilfe ethisch gerechtfertigt und mit dem ärztlichen Ethos vereinbar. Es reiche nicht, den Patienten "auf dem Papier" zu sagen, dass sie zwar aus strafrechtlicher Sicht selbstbestimmt über ihr Lebensende entscheiden könnten, aber sie dann in "unmenschliche Formen der Selbsttötung" zu treiben.

In diese Richtung zielen sowohl der Gruppenentwurf der Abgeordneten Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD) und 105 weiteren Parlamentariern (18/5374) als auch der Vorschlag von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Sitte (Die Linke) und 51 weiteren Abgeordneten (18/5375). Hintze und Reimann wollen Ärzten durch eine zivilrechtliche Regelung unter bestimmten Bedingungen erlauben, beim Suizid zu helfen. Damit sollen standesrechtliche Regelungen gebrochen werden, denn in vielen Landesärztekammern ist dies Medizinern untersagt. Der Künast/Sitte-Vorschlag will diese Verbote auch abräumen und einen Rahmen für die organisierte Sterbehilfe abstecken. Nur kommerzielle Sterbehilfe soll demnach unter Strafe gestellt werden.

»Doppelte Intention« Eine andere Sicht auf den Suizid als Schöne-Seifert vertrat der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber. Eine solche Entscheidung sei zwar in Hinblick auf die Integrität der Person und ihre Menschenwürde zu respektieren, aber trotzdem moralisch zu bedauern. Im Umgang mit einem Sterbewilligen sei das Handeln eines Menschen daher mit der "doppelten Intention" versehen, einerseits ein solches Unglück zu verhindern, andererseits die Integrität der Person zu respektieren. Dass sich die Ärzteschaft überwiegend gegen Suizidbeihilfe entschieden habe, sei vor diesem Hintergrund "ein gesellschaftlich begrüßenswerter Vorgang". Es sei daher rechtsethisch problematisch, die nicht verbotene Suizidbeihilfe explizit zu erlauben, da dadurch eine implizite oder explizite Werbung für den Suizid entstehe. Das dürfe nicht zugelassen werden, argumentierte Huber, der sich zudem für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aussprach.

In diesem Kontext steht der Gesetzentwurf von Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und 208 weiteren Abgeordneten (18/5373). Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidassistenz unter Strafe zu stellen. Das beträfe sowohl die ohnehin umstrittenen Sterbehilfevereine als auch Ärzte, wenn sie Beihilfe quasi als reguläre Behandlungsoption anböten. Der Gesetzentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger (beide CDU) und 33 weiteren Abgeordneten (18/5376) sieht darüber hinaus vor, Suizidbeihilfe ganz allgemein unter Strafe zu stellen.

Auch auf juristischer Ebene wurde kontrovers über die Entwürfe diskutiert. Gegen ein strafbewehrtes Verbot der Beihilfe sprach sich Eric Hilgendorf, Rechtswissenschaftler von der Alten Universität Würzburg, aus. Das Strafrecht drücke den Gesamtkonsens einer Gesellschaft aus. Es gebe aber in der Frage der Suizidbeihilfe keinen Konsens. Zudem belaste eine strafrechtliche Regelung das Arzt-Patienten-Verhältnis, auch auf den Palliativstationen. Schon der Verdacht der Suizidbeihilfe könne die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen, warnte Hilgendorf.

Ruth Rissing-van Saan, ehemals Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, teilte dieses "Drohszenario" nicht. Eine strafrechtliche Regelung sei vielmehr geboten, denn nicht immer könne von einem freiverantwortlichen Verhalten Suizidwilliger ausgegangen werden. Das belege die Suizidforschung. Daher bestehe ein "legitimes Schutzinteresse" der Allgemeinheit, übereilten, unfreiwilligen Selbsttötungen entgegenzuwirken.

Der Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sprach sich für ein Totalverbot aus. Die Autonomie des Einzelnen sei nicht nur durch organisierte Suizidassistenz bedroht, ihre "strukturelle Gefährdung" sei auch in Familien gegeben. Auch dort müsse nicht jede Unterstützungshandlung von Selbstlosigkeit geleitet sein. Für Grenzsituationen sehe die Rechtsordnung Möglichkeiten vor, von einer Strafverfolgung abzusehen, sagt Hillgruber.

Kompetenzrechtliche Fragen beschäftigten die Rechtswissenschaftler ebenfalls. Sowohl Hillgruber als auch Steffen Augsberg von der Justus-Liebig-Universität Gießen bezweifelten, ob die Entwürfe von Hintze/Reimann sowie Künast/Sitte überhaupt in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers fielen. Dem widersprach Matthias Herdegen, ebenfalls von der Universität Bonn. Zumindest der Hintze-Reimann-Entwurf sei in dieser Hinsicht verfassungsrechtlich unproblematisch.

Entscheidung offen Die Mediziner in der Runde nahmen ebenfalls unterschiedliche Positionen ein. Stephan Sahm, Palliativmediziner und Medizinethiker aus Offenbach, sprach sich für eine restriktive Regelung in der Brand/Griese-Variante aus. Im Angesicht von Leid eine Ausnahme vom Suizidbeihilfeverbot zu erwägen, sei eine "Bankrotterklärung der Palliativmedizin", sagte er. Es gebe genügend Behandlungsmöglichkeiten, auch wenn Leid nicht gänzlich aus der Welt geschafft werden könne.

Matthias Thöns, Palliativmediziner aus Witten, sprach sich gegen ein Verbot aus: "Es geht darum, dass Menschen wie ich straffrei bleiben, wenn sie ihrem Gewissen in diesen Ausnahmesituationen folgen", sagte er. Für seine Patienten wirke es Wunder, zu wissen, dass er ihnen im Zweifelsfall helfen könne.

Welcher der vier Gesetzentwürfe sich durchsetzen wird - wenn überhaupt -, gilt als vollkommen offen. Die Entscheidung soll im Bundestag in der ersten Novemberwoche fallen. Sören Christian Reimer