Luftverkehrsabkommen mit Island und Norwegen
Island und Norwegen sollen zwei Luftverkehrsabkommen beitreten können. Dazu stimmte der Bundestag vergangene Woche einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5580) zu dem Luftverkehrsabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei zu. Das Parlament genehmigte damit zusammenhängend auch Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island als zweiter Partei und dem Königreich Norwegen als dritter Partei. Es ging um die Anwendung des Luftverkehrsabkommens vom 16. und 21. Juni 2011 auf Beschlussempfehlung (18/6072 neu) des Verkehrsausschusses.
Höhere Bußgelder bei Verstoß gegen Aktien-Meldepflicht
Der Bundestag hat am Donnerstag mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (18/5010, 18/5272, 18/6220, 18/6221) in nationales Recht zugestimmt. Mit dem Gesetz werden unter anderem die Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen Meldepflichten bei Aktienkäufen verschärft. Der Anlegerschutz wird verbessert.
Beteiligung an asiatischer Infrastrukturbank in Peking
Die Bundesrepublik wird sich an der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) in Peking beteiligen. Der von der Bundesregierung eingebrachten AIIB-Gesetzentwurf (18/6163) wurde vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen. Deutschland muss 900 Millionen US-Dollar für die Beteiligung bezahlen. Die AIIB soll bei Energie, Verkehr, Telekommunikation, Stadtentwicklung und Logistik Finanzierungen vornehmen.
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