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krafT-wärme-kopplung : Höhere Kosten - weniger Emissionen

Für gasbefeuerte Anlagen werden Subventionen eingeführt

09.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit Kohle als Brennstoff nicht mehr fördern und für gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Subventionen einführen. Die von den Stromverbrauchern zu zahlende Umlage soll steigen. Mit dem Verzicht auf die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die mit Kohle als Brennstoff betrieben werden, werde ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Kohlendioxid-Einsparziele geleistet, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (18/6419). Der Bundestag überwies den Entwurf am Freitag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

Der weitere Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sei vor dem Hintergrund der Energiewende grundsätzlich sinnvoll und realisierbar, wenn der Anlagenbetrieb stärker flexibilisiert werde. Untersuchungen hätten auch gezeigt, dass unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, besonders wegen des niedrigen Strompreises, bis zum Jahr 2020 kein wesentlicher Zubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu erwarten sei. "Darüber hinaus drohen die Stilllegung bestehender, gasbefeuerter KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung und damit der Verlust von Effizienzvorteilen", schreibt die Regierung in dem Entwurf. Deshalb soll für bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung eine bis Ende 2019 befristete Förderung eingeführt werden, um die Stilllegung effizienter Strom- und Wärmeversorgung zu verhindern und die entsprechenden Kohlendioxid-Mengen einzusparen.

Emissionsminderung Neue Gas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen eine verbesserte Förderung erhalten. Wenn Kohle-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch Gas-KWK ersetzt werden, soll ein Bonus gewährt werden, weil es durch den Brennstoffwechsel zu einer signifikanten zusätzlichen Emissionsminderung in Deutschland komme. Für selbst verbrauchten KWK-Strom soll keine Förderung mehr gewährt werden.

Finanziert wird die Förderung durch eine KWK-Umlage auf den Strompreis. Die Umlage ist in der Höhe auf maximal 750 Millionen Euro begrenzt. In diesem Jahr betragen die Kosten der Umlage rund 630 Millionen Euro. Damit die steigenden Kosten nicht allein von den Haushaltskunden und dem Mittelstand getragen werden müssen, soll der Umlagesatz für stromintensive Unternehmen von 0,025 Cent auf 0,03 Cent leicht angehoben werden. "Hierdurch wird der Kostenanstieg für Haushaltskunden gedämpft", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

"Die Kosten für die nicht privilegierten Endkunden steigen bei Ausschöpfung des Deckels von derzeit rund 0,25 Cent je Kilowattstunde auf bis zu 0,53 Cent je Kilowattstunde", erklärt die Bundesregierung. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr würden die Kosten für einen Privathaushalt damit von neun auf etwa 19 Euro im Jahr steigen.

Die gesamten Mehrkosten des Gesetzes, zu dem auch die Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern gehört, werden von der Regierung auf bis zu 850 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Der Kostendeckel für das für das Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Gesetz soll entsprechend auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden.