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Geheimdienste : Gesetze gegen den Terror

Mehr Befugnisse werden eingeräumt

30.11.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
2 Min

Zwei Anti-Terror-Gesetze und ein Geheimdienstgesetz fallen bislang in die gut dreijährige Amtszeit von Frankreichs Präsident François Hollande. Das erste Gesetz "erbte" der Sozialist noch von seinem Vorgänger Nicolas Sarkozy, in dessen Präsidentschaft die jüngste islamistische Terrorserie begann, die am 13. November ihren grausamen Höhepunkt erreichte. Im März 2012 tötete Mohammed Merah in Toulouse sieben Menschen, darunter drei jüdische Kinder. Neun Monate später trat ein Gesetz in Kraft, das die strafrechtliche Verfolgung von Franzosen erlaubt, die sich in einem Terrorcamp im Ausland ausbilden lassen, wie Merah das im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet getan hatte. Zudem können französische Attentäter nun auch im Ausland verfolgt werden.

Im November 2014 folgte das zweite Anti-Terror-Gesetz. Es verbietet Dschihadisten, die in Kriegsgebiete wie Syrien reisen wollen, die Ausreise. Webseiten, die den Terrorismus verherrlichen, können gesperrt werden. Schon damals war klar, dass auch ein neues Geheimdienstgesetz folgen muss, da der alte Text noch aus einer Zeit stammte, als es kein Internet gab.

Dass dieses Gesetz dann im Sommer 2015 den Geheimdiensten weitreichende Befugnisse einräumte, war eine Reaktion auf die Anschläge im Januar: Bei Angriffen auf die Satirezeitung "Charlie Hebdo" und einen jüdischen Supermarkt starben insgesamt 17 Menschen. Die Brüder Kouachi, die in der Redaktion von "Charlie Hebdo" zwölf Menschen mit Kalschnikows erschossen, hatten Telefonkontakt mit dem dritten Attentäter Amedy Coulibaly, ohne dass dies den Geheimdiensten aufgefallen wäre.

Das neue Gesetz ermöglicht es den Diensten nun, mit Hilfe "schwarzer Boxen" bei Internetanbietern im großen Rahmen den Aufruf bestimmter Webseiten zu erfassen. Telefon- und Internetverbindungen von Verdächtigen können ohne richterlichen Beschluss überwacht werden. Das letzte Wort über die Spionageaktivitäten hat der Regierungschef; eine neue Kommission, die sich aus Parlamentariern, Staatsanwälten und einem technischen Experten zusammensetzt, steht dem Premierminister beratend zur Seite, hat aber keine Entscheidungsbefugnis.

Obwohl die Datenschutzbehörde CNIL kritisierte, dass durch die neuen Regeln "auf undifferenzierte Art und Weise" große Mengen an Daten gesammelt werden können, wurde das Gesetz mit großer Mehrheit in beiden Parlamentskammern verabschiedet.