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Bundespräsidialamt : 2,3 Millionen Euro für Künstlerhilfe

30.11.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
1 Min

Ohne Änderungen sind bei den Haushaltsberatungen die Etats des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts geblieben. Damit kann der Bundespräsident und sein Amt 2016 über 34,32 Millionen Euro (2015: 33,74 Millionen Euro) verfügen. Dabei steigen die Personalausgaben von 19,39 Millionen Euro auf 19,5 Millionen Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben von 9,03 Millionen Euro auf 9,49 Millionen Euro. Für Investitionen sind nach 1,35 Millionen Euro 2015 für kommendes Jahr 1,28 Millionen Euro eingeplant. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind 4,05 Millionen Euro (3,96 Millionen Euro) vorgesehen.

Die Ausgaben des Bundespräsidenten bleiben beinahe unverändert bei 4,73 Millionen Euro. Dabei sind für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) wie bisher 3,65 Millionen Euro vorgesehen. 2,3 Millionen Euro davon sind gleichbleibend für die Deutsche Künstlerhilfe reserviert. 1,35 Millionen Euro sind wie in diesem Jahr vorgesehen für die Gewährung von Ehrengaben an Alters- und Ehejubilare, Übernahme von Patenschaften und die Ausgaben aus besonderer Veranlassung. So übernimmt der Bundespräsident traditionell die Patenschaft für das siebte Kind einer Familie.

Für das Bundespräsidialamt sind für 2016 insgesamt 19,9 Millionen Euro (20,02 Millionen Euro) vorgesehen. Davon geht der größte Teil mit 12,24 Millionen Euro (12,25 Millionen Euro) an das Personal. Das Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) kann 2016 über 1,93 Millionen Euro verfügen. Das sind 24.000 Euro mehr als 2015. Die Personalausgaben betragen hier 1,29 Millionen Euro (1,27 Millionen Euro). mik