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HEILBERUFE : Qualifikation für Gesundheitsjobs

21.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
1 Min

Der Nachweis von Qualifikationen in Gesundheitsberufen soll europaweit einfacher werden. Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag dazu in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf (18/6616; 18/7081) zur Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Union gebilligt.

In der EU-Vorlage 2013/55/EU geht es um die Anerkennung von Qualifikationen unter anderem in Heilberufen. Die EU-Richtlinie trat bereits am 17. Januar 2014 in Kraft und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Bundesrat hatte einige Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf vorgelegt, jedoch werden solche EU-Vorlagen üblicherweise Eins-zu-Eins umgesetzt.

Teil der Gesetzesnovelle ist ein Europäischer Berufsausweis, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzt. Ferner ermöglicht die Neuregelung nunmehr einen "partiellen Berufszugang", wenn Antragsteller in ihrem Herkunftsland für einen Beruf uneingeschränkt qualifiziert sind, ihre Ausbildung jedoch nur einen Teil des Berufsbildes in einem anderen EU-Mitgliedsland ausmacht. In dem Fall ist Arbeitnehmern, die im Ausland arbeiten, der Zugang zu diesem Teil des Berufes erlaubt.

Das Gesetz beinhaltet auch einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden.

Das gilt den Angaben zufolge für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit.

Die Gesetzesnovelle umfasst auch Informationspflichten bei der Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise. pk