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GENTECHNIK : PID-Verfahren selten genutzt

21.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
2 Min

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird in Deutschland bislang nur sehr selten genutzt. Aufgrund der im Ausland gemachten Erfahrungen wurde von jährlich bis zu 300 Anträgen ausgegangen. Tatsächlich waren es 2014 erheblich weniger, wie aus einer Unterrichtung (18/7020) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht.

Der Zentralstelle zur Dokumentation der Verfahren wurden für das Jahr 2014 insgesamt 13 Anträge auf PID gemeldet. In vier Fällen (vier Paare) kam es zu insgesamt fünf PID. Zahlen von 2015 konnten noch nicht berücksichtigt werden. Fachautoren hätten in einer Veröffentlichung aber darauf verweisen, dass seit Inkrafttreten der PID-Verordnung (PIDV) am 1. Februar 2014 bis Ende Juni 2015 das Verfahren in Deutschland 34 Mal angewendet wurde.

Die vergleichsweise geringe Zahl wird auch damit erklärt, dass es in der Anfangsphase wenige PID-Zentren gab. Nur dort ist die Durchführung der Untersuchung erlaubt. Am 1. September 2015 waren in Deutschland insgesamt acht PID-Zentren zugelassen. Auch wenn mit der Zulassung weiterer PID-Zentren und der Arbeitsaufnahme weiterer Ethikkommissionen ein Anstieg der Antragszahl einhergehen könnte, dürfte diese "in den nächsten Jahren die angenommene Höchstzahl von 300 Anträgen pro Jahr nicht überschreiten", heißt es in der Unterrichtung weiter.

Dieser erste Erfahrungsbericht könne im Übrigen "noch keine Ansätze für eine verlässliche Einschätzung der Konsequenzen einer Anerkennung der PID und keine verlässliche Grundlage für eine Überprüfung der Praxis der PID bieten". So sei das PID-Gesetz zwar bereits am 8. Dezember 2011 in Kraft getreten, die Voraussetzungen für die Anwendung der PID seien aber erst mit der PID-Verordnung geschaffen worden.

Mit der PID können mögliche Chromosomenstörungen oder durch Genveränderungen verursachte (vererbte) Erkrankungen festgestellt werden. Dazu werden einem durch künstliche Befruchtung (in-vitro Fertilisation/IVF) erzeugten Embryo in einem sehr frühen Stadium einzelne Zellen entnommen und untersucht. Das Ergebnis der PID entscheidet darüber, ob der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. In Deutschland ist dieses Verfahren gesetzlich streng reguliert und darf nur genutzt werden, um schwerwiegende Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten auszuschließen. pk