Piwik Webtracking Image

Justiz : Datenschutz für Verbraucher

21.12.2015
2023-08-30T12:28:14.7200Z
1 Min

Verbraucher werden besser vor dem Missbrauch ihrer Daten geschützt. Ein vergangene Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedeter Gesetzentwurf (18/4631, 18/6916) ermöglicht Verbandsklagen, wenn Unternehmen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Schon bisher können Verbände und Kammern bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze klagen. Dazu zählen künftig auch Datenschutzgesetze. Da es einzelne Bürger meist überfordert, gegen große Internetfirmen vorzugehen, können künftig Verbände an ihrer Stelle Unterlassungsansprüche geltend machen. Das neue Gesetz soll unter anderem greifen, wenn Daten zum Zweck der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens einer Auskunftei, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen oder des Adresshandels, erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Wegen der Beschränkung auf kommerzielle Zwecke enthielten sich Bündnis 90/Die Grünen und Linke der Stimme. Sie lasse Unternehmen zu viele Lücken, beklagte Caren Lay (Die Linke). Dem hielt Stefan Heck (CDU) entgegen, Unternehmen müssten nötige Daten, etwa Lieferadressen, speichern können. Renate Künast (Grüne) bemängelte, dass das Verbandsklagerecht nicht die Durchsetzung von Auskunftspflichten umfasst. Internetnutzer könnten kaum herauszufinden, ob Unternehmen ihren Löschungspflichten nachkämen. Johannes Fechner (SPD) lobte die Regelung, wonach für die Kündigung online geschlossener Verträge keine "Schriftform" mehr verlangt werden darf.