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Verkehr : Änderungen im Luftverkehr

21.12.2015
2023-08-30T12:28:15.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (18/6988) vorgelegt, der am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden muss. Zudem soll sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel an Krankenhäusern) weiter genutzt werden können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht. Änderungsvorschläge des Bundesrates hat die Regierung teilweise zugestimmt.