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wirtschaft : Energieaudits werden Pflicht

09.02.2015
2023-11-08T12:40:19.3600Z
2 Min

Große Unternehmen werden verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sogenannte Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Schwerpunkt der Energiewende. Strom, der nicht verbraucht wird, muss erst gar nicht erzeugt werden, so der Grundsatz. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (18/3373, 18/3788, 18/3934) zu. Für den Entwurf, der zuvor noch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie verändert worden war, stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, Linke und Grüne waren dagegen.

Nina Scheer (SPD) begrüßte die Audits. Wenn Audits durchgeführt werden, könne es in der Folge zu Energieeffizienzmaßnahmen kommen. Bei dem Gesetz handele es sich zwar nur eine Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, aber es sei ein „wertvoller, wenn auch überschaubarer Schritt, der nicht kleingeredet werden sollte“. Herlind Gundelach (CDU) hob die bereits erzielten Erfolge der Unternehmen bei der Energieeffizienz hervor und warnte davor, diese Erfolge wieder zunichte zu machen. Die Vergangenheit habe auch gezeigt: „Die Energieeffizienz funktioniert nur, wenn man bei der Durchsetzung von Maßnahmen auch auf die Wirtschaftlichkeit achtet.“ Die Audits seien ein guter Zwischenschritt für die Erreichung der Effizienzziele und seien ein Ansporn für Unternehmen, die noch nicht gehobenen Potenziale auch tatsächlich zu verwirklichen.

„Dieses Teilgesetz ist Stückwerk“, kritisierte Eva Bulling-Schröter (Linke). Die Bundesregierung habe sich als Klimaretter in Szene setzen wollen, sei aber mit dem Gesetzentwurf auf dem harten Boden der Taschen gelandet. Bulling-Schröter sprach von einer „kraftlosen und mutlosen Minimallösung“. Der Wille, den „schlafenden Riesen“ namens Energieeffizienz zu wecken, sei nicht erkennbar. Julia Verlinden (Grüne) kritisierte, die Chance, den selbstgesteckten Zielen der Regierung bei der Energieeffizienz näher zu kommen, werde verpasst. Kleine und mittlere Unternehmen müssten in die Energieaudits einbezogen werden, „insbesondere wenn sie hohen Energiekostenanteil haben“.

Wie es im Gesetzentwurf heißt, soll die Energieeffizienz in der Europäischen Union bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert werden. Per Änderungsantrag hatten die Koalitionsfraktionen im Wirtschaftsausschuss durchgesetzt, dass Firmen, die über die Pflicht zu Energieaudits hinausgehen und Energiemanagementsysteme einführen, die Energieaudits nicht bis zum 5. Dezember dieses Jahres durchführen müssen.

Gegen die Stimmen der Opposition billigte der Bundestag außerdem einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD. Danach soll die Bundesregierung beim Vollzug des Gesetzes nicht auf Energieaudits in jeder Filiale von Unternehmen bestehen, sondern es soll die Möglichkeit geben, bei vergleichbaren Standorten Cluster zu bilden. Sonst könne für Unternehmen mit einer Vielzahl gleichartiger Standorte ein unverhältnismäßiger Aufwand entstehen. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/3973), mit dem unter anderem das Ziel verfolgt wurde, neben großen Unternehmen auch kleine und mittlere energieintensive Unternehmen in die Auditpflicht einzubeziehen.