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NS-OPFER : Heraus aus dem Erinnerungsschatten

Fraktionen erinnern an das Leid sowjetischer Kriegsgefangener. Linke fordert Mahnmal in der Mitte Berlins

06.06.2016
2023-08-30T12:30:01.7200Z
3 Min

Vor 75 Jahren, am 22. Juni 1941, begann der Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion. In der Folge gerieten 5,7 Millionen sowjetische Soldaten in deutsche Kriegsgefangenschaft. 3,3 Millionen von ihnen starben - an Hunger, Kälte, Krankheiten, durch massenhafte Hinrichtungen und Zwangsarbeit.

Jahrzehntelang erhielten die Überlebenden keine Entschädigung - weder im Osten noch im Westen Deutschlands. Erst im September 2015 stimmte der Haushaltsausschuss des Bundestages einem Richtlinienentwurf der Bundesregierung zu, demzufolge die rund 4.000 heute noch lebenden ehemaligen Kriegsgefangenen jeweils 2.500 Euro erhalten sollen.

Diese Entscheidung sei "richtig und gut", aber sie sei viel zu spät gekommen, urteilte Jan Korte (Die Linke) am vergangenen Donnerstag im Bundestag. Zudem müsse die Bundesregierung über die finanzielle Entschädigung hinaus "endlich ein politisches Zeichen senden".

Was seine Fraktion sich darunter vorstellt, formuliert sie in einem Antrag (18/8422), der im Anschluss an die Debatte zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde: "Der Deutsche Bundestag bittet die Überlebenden um Verzeihung für das, was ihnen durch das NS-Regime angetan wurde, und dafür, dass Deutschland so lange brauchte, dieses Unrecht beim Namen zu nennen."

Der Linksfraktion geht es nicht nur um eine politischen Geste. Sie fordert auch, ein "adäquates Mahnmal oder einen Gedenkort in der Mitte Berlins für diese riesige Opfergruppe" zu schaffen. Ausdrücklich schloss Korte sich im Plenum den Worten von Bundespräsident Joachim Gauck an, wonach eines der größten deutschen Verbrechen des Zweiten Weltkriegs "bis heute in einem Erinnerungsschatten liegt".

André Berghegger (CDU) warf den Linken vor, "Begrifflichkeiten nicht deutlich herauszuarbeiten". Nach ständiger deutscher Rechtsprechung würden Angehörige der im Zweiten Weltkrieg von Deutschland besetzten Staaten "und damit insbesondere auch Kriegsgefangene" nicht als Verfolgte im Sinne der Entschädigungsgesetze angesehen. "Damit sind Kriegsopfer nicht Opfer nationalsozialistischen Unrechts im Sinne der Entschädigungsgesetze - mit den entsprechenden rechtlichen Folgen", betonte der Unionsabgeordnete. Die "unstreitig grausame Behandlung der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen" stelle rechtlich gesehen sonstiges Staatsunrecht dar, erklärte er. "Für diese Situation gilt das Kriegsfolgenrecht." Zudem könne man nur den Tätern verzeihen, aber nicht die Taten, urteilte Berghegger. Die Mitglieder des Bundestages treffe kein persönlicher Schuldvorwurf, wohl aber hätten sie eine "große moralische und ethische Verantwortung, dafür zu sorgen, dass so ein grausames Unrecht nie wieder passieren kann".

Berghegger verwies darauf, dass aktuell rund 1.200 Anträge auf Auszahlung der bewilligten Mittel aus 16 verschiedenen Ländern vorlägen. Ungefähr ein Drittel seien bereits bearbeitet und die Mittel überwiesen worden.

Matthias Schmidt (SPD) stellte sich hinter die Forderung der Linksfraktion, die Opfer stärker in der deutschen Erinnerungskultur zu verankern. Es gäbe "viele Möglichkeiten, diese Leerstelle zu schließen", betonte er. Für die SPD sei wichtig, "dass wir die Erinnerung an die Verbrechen und an die Opfer des Nationalsozialismus wachhalten. Das schließt die sowjetischen Kriegsgefangenen ausdrücklich mit ein." Schmidt zeigte sich zudem offen für einen überfraktionellen Antrag, wie ihn Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) in der Debatte gefordert hatte.

Beck vertrat die Auffassung, ein solcher Antrag wäre "gerade angesichts der schwierigen außenpolitischen Situation, die wir mit der Ukraine und Russland haben" ein "gutes Signal der Versöhnung". Er stellte klar: "Die Verbrechen, die an den sowjetischen Kriegsgefangenen begangen wurden, waren nationalsozialistisches Unrecht. Wir sollten die Kraft haben, das auch zu sagen."