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SPORT : Geld für Dopingopfer

Bundestag macht Weg für Einmalzahlung frei

06.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
2 Min

Wer Opfer des Zwangsdopings in der DDR gewesen ist, kann mit einer finanziellen Unterstützung rechnen. Vergangene Woche verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz (18/8040, 18/8261). Am 17. Juni wird der Bundesrat über die Vorlage entscheiden - mit einer deutlichen Zustimmung wird gerechnet. In dem Gesetz ist die Einrichtung eines Fonds im Umfang von 10,5 Millionen Euro festgelegt. Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 10.500 Euro haben laut Gesetz Personen, die "erhebliche Gesundheitsschäden" erlitten haben, "weil ihnen als Hochleistungssportlern oder -nachwuchssportlern der ehemaligen DDR ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind". Weiter sind auch jene Personen anspruchsberechtigt, deren Müttern während der Schwangerschaft unter gleichlautenden Bedingungen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind. Geltend gemacht werden müssen die Ansprüche bis zum 30. Juni 2017 beim Bundesverwaltungsamt. Keinen Anspruch auf die Zahlung haben Personen, die schon durch das Erste Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 mit einer Einmalzahlung bedacht wurden. Bedenken, dass sich die Zahlung auf Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz auswirken, müssen die Antragsteller nicht haben. Auch auf die Leistungen der Sozialhilfe wird die Einmalzahlung nicht angerechnet.

Staatsdoping Auch wenn das Votum für den Gesetzentwurf einstimmig ausfiel, so zeigte die Debatte doch Unterschiede auf. Hauptstreitpunkt: In der Regelung ist ausschließlich von Opfern des Zwangsdopings in der DDR die Rede. Zu Unrecht, wie Andre Hahn (Linke) befand. Schließlich gebe es möglicherweise auch im Westen "Leistungssportler, die gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen gedopt worden sind und dadurch bis heute andauernde, erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben". Er äußerte die Vermutung, dass Einigen die ideologisch geprägte Abrechnung und Diskreditierung des DDR-Sports anscheinend wichtiger sei als die wirksame Unterstützung der Geschädigten. Seine Fraktion habe daher einen Änderungsantrag vorgelegt mit dem Ziel, dass auch Personen, die im Westen gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen gedopt wurden, einen solchen Antrag stellen können.

Union, SPD und Grüne, die den Antrag der Linksfraktion ablehnten, verwiesen auf die Besonderheit, dass es sich in der DDR um Staatsdoping gehandelt habe. Monika Lazar (Grüne) machte jedoch deutlich: "Wenn sich herausstellen sollte, dass es auch in Westdeutschland eine Dopinganordnung von oben gegeben haben könnte, wären wir die Letzten, die sich von einem Entschädigungsfonds für West-Dopingopfer bis 1990 nicht überzeugen lassen würden."

Einig waren sich alle Fraktionen in ihrer Forderung an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), sich finanziell an den Entschädigungszahlungen zu beteiligen. "Ich fordere den DOSB auf, seinen Teil der Verantwortung anzuerkennen", sagte Dagmar Freitag (SPD). Ingo Wellenreuther (CDU) erklärte, es sei "sehr bedauerlich, dass sich weder der DOSB noch das Nachfolgeunternehmen von VEB Jenapharm, dessen Erzeugnisse damals die DDR-Sportler verabreicht bekamen, an der Neuauflage des Fonds beteiligt haben". Wellenreuther erhofft sich von dem Gesetz auch ein Signal an Sportler, "die sich auf dem Holzweg befinden und meinen, ihre sportlichen Leistungen mit Doping steigern zu müssen". Sie sollten erkennen: "Doping lohnt sich nicht und ist gefährlich."