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ARBEITSMARKT : 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung

Prämien sollen Weiterbildungen attraktiv machen und Qualifizierung fördern. Grüne und Linke sagen, das gehe am Kern des Problems vorbei

06.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
3 Min

Wüsste man es nicht besser, hätte man zeitweise glauben können, die Abgeordneten reden über zwei verschiedene Gesetzentwürfe. Während für die Koalitionsfraktionen klar war, die berufliche Weiterbildung werde durch die Vorlage der Bundesregierung gestärkt und erleichtert, fragte sich die Opposition, wie das ohne zusätzliche Finanzmittel gehen solle.

Am Ende jedoch stimmte der Bundestag in der vergangenen Woche dem Gesetzentwurf (18/4082) der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG) zu.

Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung sollen künftig zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen) erhalten. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen soll es künftig Prämien geben.

Der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, soll einer Weiterbildung künftig nicht mehr im Weg stehen - dies gilt jedoch nicht für Hartz-IV-Bezieher. Zu den umfangreichen Regeln des Entwurfes gehört auch, dass der Arbeitslosenversicherungsschutz während einer länger andauernden Weiterbildung durch Zahlung freiwilliger Beiträge aufrechterhalten werden kann. Außerdem wird eine bis Ende 2016 befristete Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurzzeitig Beschäftigte bis 31. Juli 2018 verlängert.

Grüne und Linke hatten jeweils eigene Anträge (18/5386; 18/7425) eingebracht, die jedoch abgelehnt wurden. Darin hatten sich die Fraktionen für eine Neugestaltung der Beitrags- und Anwartschaftszeiten ausgesprochen - unter anderem für eine längere Rahmenfrist, innerhalb derer Anwartschaftszeiten für das Arbeitslosengeld I erworben werden müssen. Die Opposition kritisiert zudem die Sonderregel für Kurzzeitbeschäftigte als völlig sinnlos.

Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, lobte in der Debatte den Entwurf als "Beitrag für eine präventive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik", von dem Menschen profitieren, denen Weiterbildung bisher verschlossen war. Sie betonte, dass sich die SPD in Bezug auf eine Verlängerung der Rahmenfrist auf drei Jahre mehr erhofft hätte, dies aber "nicht erreichbar" gewesen sei.

"Eine tatsächliche Stärkung der Weiterbildung suche ich in dem Entwurf vergeblich", resümierte dagegen Sabine Zimmermann (Die Linke). Sie warf der Bundesregierung vor, das Bild des unmotivierten Erwerbslosen zu bemühen, der mit Prämien motiviert werden müsse. "Das ist schäbig. Denn die Wahrheit ist: Viele Erwerbslose wollen sich weiterbilden, aber es gibt kaum Angebote für sie."

Albert Weiler (CDU) hielt dagegen: "Mit dem Entwurf nehmen wir vor allem Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose in den Focus, um sie zu qualifizieren." Derzeit breche jeder vierte Teilnehmer seine Weiterbildung vorzeitig ab. Diese Zahl zu reduzieren, sei der richtige Weg, sagte der Unionsabgeordnete.

Zwei Sorten Arbeitslose Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) erkannte zumindest eine Gemeinsamkeit mit der Bundesregierung, nämlich in der Feststellung, dass Deutschland ein Fachkräftearbeitsmarkt sei und man in die Fachkräfte investieren müsse. "In begrenztem Umfang" tue dies der Gesetzentwurf für die Bezieher von Arbeitslosengeld I, sagte Pothmer. Sie warf der Regierung jedoch vor, mit zweierlei Maß zu messen, weil sie bestimmte sinnvolle Änderungen, wie die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, nicht auf SGB-II-Bezieher (Hartz IV) ausdehne. "Sie haben die SGB-II-Bezieher vollständig abgeschrieben", warf sie der Regierung vor.

Für die Sozialdemokraten betonte Michael Gerdes: "Wir verabschieden das Gesetz, damit mehr Menschen Zugang zu beruflicher Weiterbildung und Ausbildung haben." Es sei nicht hinnehmbar, dass die Mehrheit der Menschen im SGB-II-Bezug keinen Berufsabschluss habe. Je geringer die Qualifikation, je geringer seien die Chancen, desto weniger Teilhabe gebe es. "Wir wollen als Sozialdemokraten selbstverständlich das Gegenteil", bekräftigte der SPD-Abgeordnete.