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MENSCHENHANDEL : Menschen als Ware

Hintergründe und Fakten

06.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
2 Min

Menschenhandel gibt es überall. Das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) spricht in seinem neuesten Bericht von Opfern aus 152 Ländern. Auch Deutschland ist Herkunfts- Transit- und Zielland des Menschenhandels. In der öffentlichen Diskussion taucht der Begriff meist auf, wenn es um Zwangsprostitution geht. Andere Formen und Hintergründe sind weniger bekannt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was ist Menschenhandel? Die meisten Definitionen lehnen sich an das Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen von 2000 an. Danach ist Menschenhandel die Ausbeutung einer Person gegen ihren Willen unter Einsatz von Gewalt, Täuschung, Betrug oder Missbrauch. Das deutsche Strafrecht differenziert zwischen Menschenhandel ,,zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" und ,,zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft". Zwangsprostitution ist die bekannteste Form des Menschenhandels. Aber auch Zwangsarbeit, Leibeigenschaft sowie Kinder- und Organhandel sind Formen von Menschenhandel. Menschenhandel unterscheidet sich von der Schleusung von Menschen über nationale Grenzen, da dies einvernehmlich geschieht.

Wer ist betroffen? Die Hauptbetroffenen sind Frauen und Kinder. Weltweit ist fast die Hälfte der ermittelten Opfer weiblich, ein Drittel minderjährig. Im Bereich der sexuellen Ausbeutung, die in Europa und Zentralasien dominiert, sind es fast 80 Prozent weibliche Opfer. Das spiegelt sich im deutschen Kontext wider, wo fast alle Opfer der Zwangsprostitution weiblich sind, ungefähr die Hälfte ist unter 21 Jahren. Auch unter den Menschen, deren Arbeitskraft ausgebeutet wird, sind Frauen und Minderjährige überproportional vertreten. Dieser Bereich des Menschenhandels, der in Süd- und Ostasien dominiert, ist in den letzten Jahren laut UNODC stark gestiegen. Belastbare Zahlen über das tatsächliche Ausmaß gibt es wegen der hohen Dunkelziffer nicht.

Wie ist die Situation in Deutschland? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2014 insgesamt 557 Opfer der sexuellen Ausbeutung ermittelt, von denen 90 Prozent aus Europa stammten. Wie in den vergangenen Jahren waren mehr als zwei Drittel ost- oder südosteuropäischer Herkunft. Sie wurden vor allem in der Wohnungsprostitution, in Bars und Bordellen ausgebeutet. Außerhalb der Sexindustrie gab es in den letzten Jahren Verurteilungen in der Gastronomie, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und in Privathaushalten. Auch Ausbeutung in der Pflege und Reinigung sind laut Beratungsstellen gängig. 2014 ermittelte das BKA 26 Opfer von Arbeitsausbeutung, die vorwiegend aus Bulgarien, Rumänien und Vietnam stammten. Menschenhändlern droht nach aktueller Gesetzeslage eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Was wird an der deutschen Rechtslage kritisiert? Die strafrechtliche Definition von Ausbeutung der Arbeitskraft gilt als kompliziert und in der Praxis schwer handhabbar. Laut BKA erklärt sich die geringe Ermittlungszahl auch dadurch, dass die Rechtsprechung auf einfacher anzuwendende Straftatbestände ausgewichen ist. Nichtregierungsorgansationen kritisieren die strafrechtliche Herangehensweise an Menschenhandel, bei der Menschen- und Opferrechte in den Hintergrund geraten. Ihre Hauptforderungen: Opferrechte dürften nicht länger an die Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden geknüpft sein, Entschädigungszahlungen müssen garantiert werden.